Aktienarten

Aktien werden nach den folgenden Kriterien eingeordnet:

1) nach Art der Zerlegung des Grundkapitals (Stückelung) in Nennwertaktien, nennwertlose Aktien (Anteils- und Quotenaktien) und Stückaktien,

2) nach Art der Eigentumsübertragung in Inhaber- und Namensaktien,

3) nach Umfang der verbrieften Aktionärsrechte in Stammaktien, Mehrstimmrechtsaktien und Vorzugsaktien,

4) nach dem Erwerberkreis in eigene Aktien, Belegschaftsaktien und Volksaktien,

5) nach dem Zeitpunkt einer Kapitalerhöhung in junge Aktien und alte Aktien,

6) nach dem Finanzierungseffekt in Berichtigungsaktien und durch einen Aktiensplit entstehende Splitaktien.