EU-Zinsrichtlinie

Stellt die EU-weite Besteuerung der Kapitalerträge natürlicher Personen auch dann sicher, wenn die Zinszahlungen grenzüberschreitend erfolgen. So werden Zinseinkünfte, die EU-Bürger im EU-Ausland erzielen, entweder an die Steuerbehörden des jeweiligen Heimatlandes gemeldet oder in Form einer Quellensteuer einbehalten.