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Was muss ich tun, wenn ich keiner Religionsgemeinschaft angehöre?
Wenn Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören, dann wird für Sie keine Kirchensteuer einbehalten. Diesbezüglich müssen Sie auch nicht tätig werden.
Wenn Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören, dann wird für Sie keine Kirchensteuer einbehalten. Diesbezüglich müssen Sie auch nicht tätig werden.