Finanzwissen

Kapitalertragsteuer: So beeinflussen Steuern die Rendite

Geschrieben von Whitebox-Redaktion | Apr 20, 2022 10:00:00 PM

Kapitalerträge werden in Deutschland nach relativ einfachen und verständlichen Regeln besteuert. Doch die Kapitalertragsteuer schmälert nicht nur die Rendite der Investoren, sondern erschwert auch Performancevergleiche von Vermögensverwaltern. Sie sollten daher stets darauf achten, ob Finanzdienstleister Ihnen Vor- oder Nachsteuerrenditen präsentieren.

Erträge aus Wertpapieranlagen sind Einkünfte und als solche in Deutschland grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn Sie Zinszahlungen, Dividenden oder Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften erhalten, zwackt der Fiskus automatisch mindestens ein Viertel davon ab. Doch die Kapitalertragsteuer beschneidet nicht nur Ihren Ertrag, sie erschwert auch Renditevergleiche von Vermögensverwaltern und Investmentfonds.

Was ist Kapitalertragsteuer und wie funktioniert sie?

Im Vergleich zu anderen Einkommensteuerarten ist die Kapitalertragsteuer für deutsche Verhältnisse recht einfach konstruiert:

  • Sie ist eine Abgeltungssteuer, die Steuerschuld wird also durch Zahlung eines festen Steuersatzes abgegolten. Eine gesonderte Veranlagung unter Verwendung individueller Steuersätze ist damit überflüssig.
  • Die Finanzämter erheben sie als Quellensteuer direkt an der Quelle der Auszahlung. Im Falle von Erträgen aus Wertpapiergeschäften führen die Depotbanken die Steuer normalerweise direkt an den Fiskus ab.
  • Verluste aus Kapitalanlagen dürfen nicht mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet werden. Erleiden Sie beispielsweise beim Verkauf von Aktien oder Investmentfonds einen Verlust, können Sie diesen nur mit Kursgewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnen.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Unabhängig von der Höhe der erzielten Kapitalgewinne beträgt der Kapitalertragsteuersatz in Deutschland derzeit 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag, der allerdings mittlerweile für die meisten Deutschen entfällt, und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Sollte die Kapitalertragsteuer höher sein als Ihr individueller Grenzsteuersatz, können Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung eine Günstigerprüfung beantragen.

Sparerpauschbetrag: Unterschied zwischen Vorsteuer- und Nachsteuerrenditen

Eine gewisse individuelle Note erhält die Steuer durch Freibeträge, die der Gesetzgeber eingeführt hat: Jeder Privatanleger darf pro Kalenderjahr Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro steuerfrei vereinnahmen. Für steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare liegt der sogenannte Sparerpauschbetrag bei 1.602 Euro und kann in Anteilen auf die Ehepartner aufgeteilt werden. Nach Plänen der Bundesregierung soll dieser Sparerpauschbetrag 2023 auf 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro ansteigen.

Wenn Sie Ihrem Kreditinstitut und anderen Finanzdienstleistern entsprechende Freistellungsaufträge erteilt haben, erhalten Sie Ihre Kapitalerträge bis zur beantragten Höhe ohne Steuerabzüge. Dabei darf die Gesamtsumme aller erteilten Freistellungsaufträge die Höhe des Sparerpauschbetrags nicht überschreiten.

Ein konkretes Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben 20.000 Euro in Aktien oder Aktienfonds angelegt und aus dieser Investition eine Dividendenausschüttung in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Von dieser Ausschüttung landen 750 Euro auf Ihrem Konto, sofern Sie keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer zahlen und keinen Freistellungsauftrag gestellt oder genutzt haben.

Haben Sie einen Freistellungsbetrag beantragt und nicht anderweitig ausgeschöpft, fällt der Betrag entsprechend höher aus. Nutzen Sie beispielsweise Ihren gesamten Pauschbetrag für diese Dividendenzahlung, erhalten Sie 801 Euro steuerfrei und müssen nur die verbleibenden 199 Euro versteuern. In diesem Fall würde Ihnen Ihre Depotbank insgesamt 950,25 Euro auszahlen – bei Abzug von Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer noch weniger. Das heißt: Je nachdem, ob Sie Ihren Freibetrag ausschöpfen oder nicht, reduziert sich die Rendite auf bis zu 3,75. Das sind 1,25 Prozentpunkte weniger als die Rendite vor Steuern (5 %).

Dieses einfache Beispiel zeigt bereits, dass die Rendite, die Sie als Anleger aus Investitionen erhalten, durch die Kapitalertragsteuer erheblich reduziert werden kann. Außerdem können die tatsächlichen steuerlichen Belastungen stark schwanken, solange die erzielten Kapitalerträge die Freibeträge nicht deutlich übersteigen.

>Welche Renditen weisen Vermögensverwalter und Fondsgesellschaften aus?

Vermögensverwalter und Anbieter von Finanzprodukten führen die teilweise erheblichen Unterschiede der individuellen Nachsteuerrenditen gerne als Grund an, warum sie in den Informationsmaterialien für ihre Kunden normalerweise Vorsteuerrenditen veröffentlichen. Da sie keinen Einfluss auf die steuerliche Belastung der Erträge ihrer Kunden haben, erscheinen die individuellen Nettorenditen tatsächlich nicht geeignet, um beispielsweise die Leistungen verschiedener Vermögensverwalter miteinander zu vergleichen.

Allerdings ist die Kapitalertragsteuer eine Abgeltungssteuer und man kann daher problemlos standardisierte Nachsteuerrenditen errechnen. Man könnte beispielsweise annehmen, dass die in einem bestimmten Zeitraum erzielten Kapitalerträge und Nettokursgewinne vollständig mit dem Kapitalertragsteuersatz und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag belastet werden. Performancevergleiche unterschiedlicher Vermögensverwalter oder Finanzprodukte wären dann ohne Schwierigkeiten möglich und die Anleger erhielten ein realistischeres Bild ihrer tatsächlichen Erträge. Als Whitebox-Kunde können Sie selbst zwischen unterschiedlichen Darstellungen Ihrer Renditen wählen.

Neue Regelungen für deutsche Investmentfonds

In der Praxis wird die Besteuerung mitunter etwas komplizierter: Investieren Sie Ihr Geld etwa in Publikumsfonds, kann die Kapitalertragsteuer auf unterschiedlichen Ebenen anfallen – also entweder beim Fonds oder bei Ihnen selbst. Bis Ende 2017 mussten deutsche Investmentfonds keine Kapitalertragsteuer auf einbehaltene und reinvestierte Erträge zahlen. Die Besteuerung erfolgte vollständig auf Seiten der Anleger, sobald diese ihre Anteile verkauften.

Dies hat der Gesetzgeber geändert. Seit 1. Januar 2018 müssen deutsche Investmentfonds für bestimmte Erträge jährlich Steuern auf eine Vorabpauschale abführen, die Anleger jeweils zu Jahresanfang entrichten müssen (siehe hierzu die Informationsbroschüre „Investmentsteuerreform kompakt“ des BVI). Auch hier können Sie einen Freistellungsauftrag erteilen.

Steuerliche Effekte von Kursgewinnen

Die Besteuerung von Kursgewinnen kann in bestimmten Situationen dazu führen, dass die Renditeangaben unterschiedlicher Vermögensverwalter sich nur unzureichend miteinander vergleichen lassen: Gerade nach langen Aufschwungphasen (auch „Hausse“ genannt) schlummern in den Portfolios passiv agierender Vermögensverwalter bisweilen sehr hohe unversteuerte Kursgewinne. Ihre Renditen erscheinen dann lediglich aufgrund steuerlicher Effekte höher als die von Konkurrenten, die ihre Portfolios häufiger umschichten und dabei jedes Mal Kapitalertragsteuern abführen. Aktivere Verwalter haben dagegen einen größeren Teil der erzielten Gewinne bereits realisiert und damit auch versteuert. Die ausgewiesene Rendite kann deshalb niedriger ausfallen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel „Für Anleger zählt vor allem die Nettorendite“.

Steuern erschweren Performancevergleiche

Selbst wenn Vermögensverwalter exakt das gleiche Ergebnis erzielt haben, können sich ihre Renditeangaben daher teilweise deutlich voneinander unterscheiden. Selbstverständlich heben sich solche Effekte in größeren Portfolios zum Teil auf, weil dort erfahrungsgemäß nicht nur Gewinne mitgenommen, sondern auch Verluste realisiert werden.

Sie sollten also nicht nur bei der Berechnung Ihrer Nettorenditen die Kapitalertragsteuer berücksichtigen. Auch bei Vergleichen der Performance von Vermögensverwaltern oder anderen Finanzdienstleistern ist es sinnvoll, auf Steuereffekte zu achten.

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