Finanzwissen

Reaktion auf die Ergebnisse der Sonderprüfung von flatexDEGIRO

Geschrieben von Whitebox-Redaktion | Dec 3, 2022 11:26:00 AM

Vielleicht haben Sie in den letzten Tagen die Schlagzeilen über unsere Partnerbank, die flatexDEGIRO Bank AG (kurz flatex), gelesen. Das vorherrschende Thema: Die Bankenaufsicht BaFin hat bei einer Überprüfung Mängel in der Organisation und Unternehmensführung bei dem Online-Broker festgestellt. Wir verstehen, dass diese Nachrichten Sie als Anlegerin/Anleger bei Whitebox beunruhigen. Deswegen beziehen wir hier Stellung dazu und beantworten alle etwaigen Fragen.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Bei einer Sonderprüfung durch die BaFin wurden bei flatexDEGIRO Mängel in der Organisation und Unternehmensführung festgestellt.
  • flatexDEGIRO hat bereits Maßnahmen eingeleitet, um die Mängel zu beheben und arbeitet eng mit der Behörde zusammen.
  • Die Ergebnisse der Sonderprüfung bei flatexDEGIRO haben keinerlei Einfluss auf Ihre Geldanlage bei Whitebox.
  • Ihre Wertpapiere und damit Ihr Geld sind bei Whitebox sicher. Sie sind und bleiben zu jeder Zeit Ihr Eigentum. Unsere Partnerbank flatexDEGIRO verwahrt sie lediglich, Whitebox verwaltet sie.

Hintergründe zur Sonderprüfung durch die BaFin

Die flatex gehört zum Gesamtkonzern flatexDEGIRO AG und verwaltet die Konten und Depots für unsere Whitebox-Kundschaft. Während Whitebox die Vermögensverwaltung verantwortet, ist flatex für die Verwahrung der Kundengelder und Wertpapiere sowie die Ausführung der erforderlichen Transaktionen zuständig.

Zwischen 2019 und 2020 hatte flatexDEGIRO den niederländischen Online-Broker DEGIRO übernommen und sich daraufhin zu Europas größtem Online-Broker entwickelt. Sowohl die Anzahl der abgewickelten Transaktionen, die Summe des verwahrten Anlagevermögens als auch die Anzahl der Accounts haben sich dadurch schnell und massiv erhöht.

Dieses rapide Wachstum hat zur Folge, dass flatexDEGIRO von der deutschen
Aufsichtsbehörde BaFin nicht länger als „kleines und nicht-komplexes“ Unternehmen eingestuft wird und damit strengeren regulatorischen Anforderungen unterliegt, begleitet von einem generell höheren Aufsichtsniveau.

In diesem Rahmen hat die BaFin eine Sonderprüfung gemäß § 44 Kreditwesengesetz (KWG) vorgenommen und im November 2022 abgeschlossen. Dabei wurden bei flatexDEGIRO Mängel in der Unternehmungsführung und Organisation festgestellt. Entsprechend wurde flatexDEGIRO auferlegt, eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen und vorübergehend zusätzliche Eigenmittelanforderungen zu erfüllen.

flatexDEGIRO hat diesen Vorgaben umgehend Folge geleistet und Sofortmaßnahmen eingeleitet. Diese beinhalten unter anderem die Aufsetzung eines konzernweiten Regulierungsprogramms und organisatorische Veränderungen in der
Leitung der Abteilungen Interne Kontrollen, Risikomanagement und Meldewesen. Darüber hinaus arbeitet der Konzern weiter eng mit der BaFin zusammen.

Keinerlei Auswirkungen auf Ihre Geldanlage bei Whitebox

Wir bei Whitebox begrüßen die Sorgfalt der BaFin in Prüfungsfragen und sind überzeugt, dass flatexDEGIRO den gestiegenen Ansprüchen sehr zeitnah und bestmöglich gerecht wird. Natürlich stehen wir dazu stets in engem Austausch mit den Verantwortlichen bei unserer Partnerbank.

Unser oberstes Ziel bei Whitebox ist eine zufriedene Kundschaft, die uns vertraut und ihr Geld in guten Händen weiß. Deshalb noch einmal an dieser Stelle: Ihre Wertpapiere und Ihr Geld gehören allein Ihnen. Sie werden von flatex lediglich verwahrt und durch uns verwaltet. Alle Bargeldbestände sind bis zu 100.000 Euro pro Kundin/Kunde durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Für den weitaus größeren Teil Ihrer Geldanlagen bei Whitebox, nämlich Ihre Wertpapiere, gilt darüber hinaus ein gesetzlicher Herausgabeanspruch. Selbst im Insolvenzfall unserer Partnerbank blieben Ihre Wertpapiere weiterhin vollständig Ihr Eigentum und wären damit nicht von einer Insolvenz betroffen. Entsprechend könnten Sie Ihre Wertpapiere einfach zu einer anderen Bank Ihrer Wahl übertragen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Vertrauen. Sollten Sie weitere Fragen oder Klärungsbedarf haben, hilft Ihnen das Serviceteam um unseren CSO, Kevin Siemon, gerne und unkompliziert weiter. Sie erreichen uns montags bis freitags von 9:00 bis 19:00 Uhr per Telefon oder E-Mail.

Viele Grüße

Ihr Whitebox-Team

 

Weitere Antworten auf Fragen zum Thema flatex

Welchen Einfluss hat die Sonderprüfung von flatexDEGIRO durch die BaFin auf meine Geldanlage bei Whitebox?

Die Sicherheit Ihrer Geldanlage bei uns ist in keinster Weise durch die festgestellten Mängel beeinträchtigt. Ihr Geld und Ihre Wertpapiere gehören allein Ihnen und werden von flatex lediglich verwahrt und durch uns verwaltet.

Wie kam es zu der Sonderprüfung durch die BaFin?

flatexDEGIRO ist seit der Übernahme von DEGIRO 2019/2020 sehr schnell gewachsen. Das verwahrte Kundenvermögen hat sich von 2019 bis 2021 von 14,5 Milliarden Euro auf über 40 Milliarden Euro fast verdreifacht. Daraus resultieren strengere Kontrollen durch die Bankenaufsicht. Derartige Prüfungen sind nicht unüblich. Die BaFin veröffentlicht hierzu zunehmend auch mehr Mängel bei anderen Unternehmen in der Branche. In den letzten elf Monaten gab es alleine 35 derartige Meldungen.

In welchen Bereichen wurden Mängel festgestellt?

Die in der Sonderprüfung der BaFin festgestellten Mängel betreffen ausschließlich interne Prozesse, deren Dokumentation und organisatorische Strukturen, nicht jedoch die Ertrags,- Finanz- oder Vermögenslage von flatexDEGIRO.

Muss mit einer Insolvenz der flatexDEGIRO gerechnet werden?

Es gab keinerlei negative Feststellungen aus der Prüfung zur Ertrags,- Finanz-  und Vermögenslage von flatexDEGIRO. Die Beanstandungen haben daher keinen Einfluss auf die Solvenz der Gruppe. Bis zur Behebung der Mängel muss flatexDEGIRO temporär mehr Eigenmittel hinterlegen. Diese Eigenmittel stehen innerhalb der flatexDEGIRO-Gruppe zur Verfügung. Es besteht kein externer Finanzierungsbedarf.

Ist mein Vermögen bei Whitebox sicher?

Die flatexDEGIRO Bank AG ist der gesetzlichen Einlagensicherung angeschlossen. Im Insolvenzfall gilt für Wertpapiere zusätzlich der gesetzliche Herausgabeanspruch. Die Wertpapiere in den Whitebox-Portfolios gelten als Sondervermögen und sind damit auch bei Insolvenz des Emittenten geschützt. Noch mehr Informationen zur Sicherheit Ihres Vermögens bei Whitebox finden Sie hier.