Finanzwissen

Was sich 2024 ändert: Von der Steuer bis zum Mindestlohn

Geschrieben von Whitebox-Redaktion | Nov 27, 2023 11:53:00 AM

Neues Jahr, neue Regelungen. Ab dem neuen Jahr treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die sich auf Bürger:innen und Unternehmen auswirken werden. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte der aktuell geplanten gesetzlichen Neuregelungen ab 2024 vor.

Geplante Steueränderungen 2024

Um die Auswirkungen der aktuellen wirtschaftlichen Situation zu mildern, hat der Bundesgesetzgeber zahlreiche Entlastungen für das kommende Jahr geplant. Insbesondere profitieren Steuerzahler von den folgenden neuen Regelungen:

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) steigt voraussichtlich ab 2024 um 360 Euro auf 9.312 Euro an.

Einkommensteuertarif

Der Grundfreibetrag (das steuerfreie Existenzminimum) und der Höchstbetrag für die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen wird ab 2024 auf 11.604 Euro erhöht. Erst ab diesem Betrag beginnt demnach die Besteuerung.

Spitzensteuersatz

Der Spitzensteuersatz ist ab 2024 für ein Jahreseinkommen über 66.761 Euro vorgesehen.

Spekulationsgewinne

Geplant ist auch, dass private Veräußerungsgewinne bis zu 1.000 Euro steuerfrei sein sollen, im Vergleich zu bisherigen 600 Euro. Das bedeutet, dass auf private Verkäufe, wie zum Beispiel Bitcoins, Gold oder Fremdwährungen, keine Spekulationssteuer anfällt, solange der Veräußerungsgewinn unter der Freigrenze von 1.000 Euro liegt. Jedoch wurde das dazugehörige Gesetz noch nicht verabschiedet.

Vermietung

In Aussicht steht außerdem, dass künftig Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von weniger als 1.000 Euro jährlich steuerfrei sein sollen.

 

Jedoch wird es auch zu einer eher unerfreulichen steuerlichen Änderung kommen:

Mehrwertsteuer

Zum 1. Januar 2024 werden die temporären Steuererleichterungen für Speisen in der Gastronomie auslaufen, die seit Beginn der Corona-Pandemie galten. Trotz mehrfacher Verlängerungen plant die Bundesregierung, den Mehrwertsteuersatz ab Januar 2024 wieder von 7 auf 19 Prozent anzuheben. 

 

Generelle Neuerungen 2024

Zusätzlich zu steuerlichen Anpassungen werden auch in anderen Bereichen neue Regelungen gelten. Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick.

Bürgergeld

Ab dem neuen Jahr erhalten Bürgergeld-Empfänger mindestens 39 Euro mehr pro Monat. Der Regelbedarf für volljährige Alleinstehende steigt im Jahr 2024 sogar um 61 Euro von 502 auf 563 Euro.

Fossile Brennstoffe

Zum Jahreswechsel erhöht sich der CO₂-Preis für das Tanken und Heizen mit fossilen Brennstoffen von 30 Euro pro Tonne auf 40 Euro. Autofahrer sowie Verbraucher, die Heizöl und Erdgas nutzen, müssen daher mit höheren Kosten rechnen.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ab dem 1. Januar 2024 tritt eine Novelle des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes in Kraft. Das bedeutet, dass Heizungen von Neubauten in Neubaugebieten ab diesem Zeitpunkt ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Es gibt jedoch unterschiedliche Fristen für ältere Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten – daher bleibt für viele Eigentümer vorerst alles beim Alten.

Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung für das Jahr 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 1,7 Prozent angehoben. Damit erreicht der neue Zusatzbeitrag einen historischen Höchststand.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn soll ab dem 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro ansteigen. Zuletzt wurde der Mindestlohn am 1. Oktober 2022 von 10,45 Euro auf 12 Euro pro Stunde erhöht.

Minijob Jahresverdienstgrenze

Die Jahresverdienstgrenze liegt 2024 für Minijobber voraussichtlich bei 6.456 Euro (monatlich also 538 Euro statt bisher 520 Euro). Minijobber und Minijobberinnen können in einzelnen Monaten wegen eines schwankenden Lohns aber auch mal mehr als 538 Euro verdienen. Lediglich im Durchschnitt darf der monatliche Verdienst nicht höher als 538 Euro sein.

Pflegegeld

Außerdem erfahren im Jahr 2024 das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen eine Steigerung um fünf Prozent. Und: Ab dem kommenden Jahr können berufstätige pflegende Angehörige das Pflegeunterstützungsgeld nicht mehr nur einmal pro Pflegefall, sondern einmal pro Jahr beantragen.

Solarpaket 1

Dieser Gesetzesentwurf soll die Nutzung von Mini-Solaranlagen auf Balkonen und Fassaden, auch bekannt als  „Balkonkraftwerke“, vereinfachen. Ab 2024 sollen demnach Anlagen mit einer Leistung von bis zu 800 Watt ohne aufwendige Anmeldung beim Netzbetreiber betrieben werden können. 

Strom- und Gaspreisbremse

Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen für Privathaushalte und Unternehmen werden zum Ende des Jahres auslaufen und nicht wie geplant bis Ende März 2024 verlängert.

 

 

Externe Quellen:

Handwerksblatt.de

Springerprofessional.de

General Anzeiger