Haben Sie den Eindruck, dass Ihre Bank Ihnen für Ihre Geldanlagen zu viel Abgeltungssteuer abgezogen hat? Weil Sie wegen niedriger Einkommen vielleicht gar nicht einkommenssteuerpflichtig sind oder den Freistellungsauftrag vergessen haben? Selbst wenn das nicht der Fall ist: Ein Blick in die Jahressteuerbescheinigung lohnt sich.
Das Wichtigste des Artikels im Überblick
Die Jahressteuerbescheinigung ist eine Auflistung der auf steuerpflichtige Kapitalerträge gezahlten Steuer, also von Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Kreditinstitute erstellen Jahressteuerbescheinigungen zum Jahresende, wenn sie bei der Gutschrift von Kapitalerträgen Steuern einbehalten und abgeführt haben.
Wenn Sie meinen, zu viel Abgeltungssteuer gezahlt zu haben, können Sie mithilfe der Jahressteuerbescheinigung die Anlage KAP der Steuererklärung ausfüllen und beim Finanzamt einreichen.
Die Jahressteuerbescheinigung enthält unter anderem folgende Angaben:
Bei den Kapitalerträgen handelt es sich übrigens nicht nur um inländische Zinsen und Dividenden. Zu den Kapitalerträgen, auf die Sie Abgeltungsteuer zahlen müssen, gehören in- und ausländische Zinserträge, Dividendenerträge und Fondserträge, aber auch Veräußerungsgewinne aus Aktien und Gewinne aus Termingeschäften sowie Veräußerungsgewinne aus sonstigen Kapitalforderungen.
Nicht unbedingt! Seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 führen Kreditinstitute Steuern auf Kapitalerträge automatisch an das zuständige Finanzamt ab. Das sind konkret 25 Prozent Abgeltungssteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (bis Ende 2020) sowie gegebenenfalls noch Kirchensteuer. Mit dem Steuerabzug ist die Kapitalertragssteuer abgegolten. Das heißt: Sie müssen diese nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben.
Wenn Sie allerdings vermuten, zu viel Abgeltungssteuer gezahlt zu haben, kann Ihnen die Bescheinigung bei Erstellung der Anlage KAP der Steuererklärung helfen.
Sie haben unter Umständen Anspruch auf Rückzahlung, wenn Sie…
Doch auch wenn Sie davon ausgehen, dass sie nicht zu viel bezahlt haben: Werfen Sie einen Blick auf die Jahressteuerbescheinigung! Prüfen Sie zum Beispiel, ob die Freistellungaufträge berücksichtigt wurden oder diese richtig verteilt sind. Außerdem bieten die Bescheinigungen einen guten Gesamtüberblick über Ihre Kapitalerträge und das, was Sie darauf als Steuern gezahlt haben.
Viele Kreditinstitute schicken die Jahresbescheinigungen mittlerweile ohne besondere Aufforderung und kostenfrei zu – meist bis spätestens April des Folgejahres. In den meisten Fällen erfolgt dies heutzutage nicht mehr postalisch, sondern elektronisch. Wenn Sie keine Jahressteuerbescheinigung erhalten haben, die gezahlten Steuern aber in der Steuererklärung ansetzen wollen, kontaktieren Sie einfach Ihr Kreditinstitut.
Auch unsere Partnerbank flatex Bank AG erstellt Jahressteuerbescheinigungen. Eine Kopie dieser Jahressteuerbescheinigung finden Sie als Whitebox-Kunde im Menüpunkt Dokumente in der Rubrik Dokumentenablage unter „Konto- und Depotinformationen“. Die Bescheinigung umfasst alle bei der flatex Bank AG in Ihrem Namen geführten Konten. Wenn Sie die Jahressteuerbescheinigung im Original wünschen, können Sie dies im Profilbereich unter der Rubrik Steuerdaten bei „Steuerbescheinigungen“ beantragen. Wir schicken Ihnen das Original dann per Post zu. Normalerweise reicht die Kopie aber aus.