Kann ich für meine minderjährigen Kinder Konten eröffnen?

Ja, das geht - auch zusätzlich zu anderen bereits bestehenden Konten.

Mit der professionellen Verwaltung von Whitebox bauen Sie die finanzielle Grundlage für die Zukunft Ihres Kindes auf. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihren Zielen zu unterstützen! Eröffnen Sie das Konto für Ihr Kind einfach über eine bisher noch nicht bei Whitebox verwendete E-Mail-Adresse:

Jetzt Minderjährigenkonto eröffnen

 

Eine Umschichtung bestehender Konten oder einzelner Anlageziele in ein Gemeinschaftskonto ist dagegen nicht möglich. Um Vermögen, das bereits durch Whitebox verwaltet wird, in das verwaltete Vermögen eines Kindes oder eines Jugendlichen zu transferieren, beauftragen Sie bitte einfach eine Auszahlung in entsprechender Höhe und führen die ausgezahlte Summe dem Minderjährigenkonto als Einzahlung zu.