Welche Verlustbescheinigungen bekomme ich von flatexDEGIRO Bank AG und wozu benötige ich diese?

Verluste werden automatisch ins neue Jahr übertragen und nur auf Ihren Antrag hin bescheinigt. Der Antrag für eine Verlustbescheinigung muss der flatexDEGIRO Bank AG bis spätestens 15.12. vorliegen.

Folgende Verlustbescheinigungen sind hierbei zu unterscheiden:
  • Bescheinigung über Aktienverluste
  • Bescheinigung über sonstige Verluste

Die erstgenannte Bescheinigung enthält nur die Höhe der Verluste, die Sie aus Geschäften mit Aktien getätigt haben. Das ist im Rahmen von Whitebox irrelevant, da keine direkten Investitionen in Aktien getätigt werden.

Die zweite Bescheinigung enthält die Höhe der Verluste, die Sie aus Geschäften mit Wertpapieren erzielt haben, die keine Aktien sind. Dazu zählen zum Beispiel Optionsscheine, Zertifikate, Fonds, Anleihen usw.

Eine Verlustbescheinigung ist erforderlich, wenn Sie die bei uns realisierten Verluste über Ihre Einkommensteuererklärung mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnen lassen möchten.

Wenn Sie eine Verlustbescheinigung beantragen, wird der entsprechende Verlusttopf bei der flatexDEGIRO Bank AG zu Beginn des folgenden Steuerjahres auf Null gesetzt. Die Verlustbescheinigung wird dann automatisch in Ihre Jahressteuerbescheinigung integriert, die Ihnen in digitaler Form in Ihrem Login-Bereich zur Verfügung gestellt wird.

Eine Verlustbescheinigung können Sie im Profilbereich unter der Rubrik "Steuerdaten" bei „Steuerbescheinigungen“ bestellen. Sie umfasst dann alle bei der flatexDEGIRO Bank AG in Ihrem Namen geführten Konten.