Vertriebsprovision

Anreiz zur Verkaufsförderung, der indirekt oder direkt fließen kann. Indirekt heißt, wenn Finanzportfolioverwalter, Anlageberater oder Anlagevermittler Provisionen von demjenigen erhalten, dem ein Geschäft vermittelt wurde. So beispielsweise Fondsanbieter oder Banken. Diese zahlen einen Teil ihrer Erträge in Form von Rückvergütungen an den Vermittler. Alternativ können Anlegern auch direkt Vertriebsprovisionen berechnet werden. Wenn Banken oder Anlageberater beispielsweise ein Anlageprodukt verkaufen, wird dem Anleger dafür in der Regel ein Ausgabeaufschlag als prozentualer Anteil des Anlagebetrags in Rechnung gestellt. Problematisch insbesondere an verdeckten Provisionen ist, dass auf diese Weise Anreize geschaffen werden, die dazu führen können, dass die eigentlichen Kundeninteressen nicht mehr gewahrt werden.