Was passiert, wenn ich unterjährig aus der Kirche austrete?

Der Stichtag für unsere Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern ist immer der 31.08. Die Kirchensteuermerkmale, die uns das Bundeszentralamt für diesen Stichtag übermittelt, gelten für den Kirchensteuerabzug des Folgejahres.

Bei einem Kirchenaustritt nach dem 31.08. oder kurz vorher, kann das Bundeszentralamt Ihren Austritt nicht mehr berücksichtigen. Dies könnte dazu führen, dass wir Ihre „alten Konfessionsdaten“ geliefert bekommen und daher Kirchensteuer abführen.

Mit Ihrer Einkommenssteuererklärung können Sie sich diese Steuern zurückholen. Im Jahr darauf berücksichtigen wir Ihren Kirchenaustritt dann automatisch.