Managementgebühr (= Verwaltungsgebühr)

Die bei der Verwaltung eines Fonds innerhalb eines Geschäftsjahres zu Lasten des Sondervermögens angefallenen Kosten (ausgedrückt als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens). Die Verwaltungsgebühr deckt beispielsweise die Kosten für Fondsgeschäftsführung, Portfoliomanagement, Wirtschaftsprüfer. Höhe und Art der Berechnung wird in den Vertragsbedingungen genannt.