Steuerbescheinigung

Nachweis für bereits gezahlte Steuern, der von depotführenden Kreditinstituten für ihre Kunden erstellt wird. Seit Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ist die Ausstellung und Vorlage einer Steuerbescheinigung nur noch dann erforderlich, wenn der Steuerpflichtige seine sämtlichen Kapitalerträge durch das Finanzamt steuerlich veranlagen lassen möchte. Auf Antrag bei der Steuererklärung werden dann seine Kapitalerträge mit dem restlichen Einkommen d. h. nach dem persönlichen Steuersatz versteuert. Dies ist für Personen mit einem Steuersatz von unter 25 % (Abgeltungsteuersatz) sinnvoll.