Ab wann gilt mein Freistellungsauftrag?

Der Freistellungsauftrag gilt immer ab Hinterlegung des Antrages bei uns im System.

Ihren Freistellungsauftrag können Sie ganz einfach online ändern. Anschließend wird Ihre Änderung bei unserer Partnerbank noch kurz gegengeprüft und über Nacht umgesetzt, der Freistellungsauftrag wird dann am Folgetag wirksam.

Eine Rückdatierung auf den Jahresbeginn ist nicht möglich. Stattdessen wird am Jahresende automatisch eine Steueroptimierung durch unsere Partnerbank durchgeführt: Noch verrechenbare Freistellungsbeträge werden dabei mit bereits gezahlter Abgeltungsteuer verrechnet, sodass gegebenenfalls eine Steuererstattung stattfindet.