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Wird die Kirchensteuer automatisch einbehalten?
Die Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge wird ab dem 01.01.2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt. Für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) das Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) mit. Das KiStAM gibt Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und dem gültigen Kirchensteuersatz.
Die Grundlage für den Datenaustausch ergibt sich aus § 51a Abs. 2c Einkommensteuergesetz.
Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, führt die flatexDEGIRO Bank AG den Kirchensteueranteil der Abgeltungsteuer automatisch für Sie an das Finanzamt ab.