EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen)

Dient dem Schutz von Anlegern gegen den Verlust ihrer Ansprüche aus Geschäften mit Wertpapieren. Abgedeckt werden 90% ausstehender Forderungen bzw. maximal €20.000. Der Einrichtung werden durch die BaFin alle in Deutschland zugelassenen Wertpapierhandelsunternehmen und Finanzportfolioverwalter zugeordnet, die durch ihre Beiträge die Entschädigungsleistungen und die Verwaltungskosten der EdW finanzieren.