Abgeltungsteuer

Pauschale Versteuerung in Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne.

Die Abgeltungssteuer betrifft alle in Deutschland steuerpflichtigen Anleger und wird direkt von der depotführenden Bank an das Finanzamt abgeführt. Mittels eines Freistellungsauftrags können sich Einzelpersonen bis zu einem Betrag von €801 pro Jahr von der Abgeltungssteuer befreien. Für Ehepaare liegt der Betrag bei €1.602 pro Jahr.