Amtlicher Markt

Bis November 2007 war der Amtliche Markt ein im deutschen Wertpapierhandelsgesetz reguliertes Börsensegment. Dann wurde er mit dem Geregelten Markt zu dem neuen Segment Regulierter Markt fusioniert. Im Regulierten Markt gelten die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer des Amtlichen Marktes.