Freistellungsauftrag
Um den Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr für eine Einzelperson oder €2.000 pro Jahr für ein Ehepaar sofort und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu nutzen, kann der Anleger gegenüber seiner depotführenden Stelle einen Freistellungsauftrag erteilen. Bis zu diesem Betrag führt die Bank dann keine Steuern in Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf alle Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne automatisch an das Finanzamt ab. Ein Anleger kann auch mehreren depotführenden Stellen einen Freistellungsauftrag erteilen, wobei dann die Gesamthöhe des Sparerpauschbetrags auf die Institute zu verteilen ist.