Geschlossener Fonds

Stellt eine spezielle Unterkategorie von Fonds dar, wobei nur eine bestimmte Anzahl Anteile über eine begrenzte Anlagesumme ausgegeben wird. Zweck ist die Finanzierung von definierten, in der Regel größeren Investitionsprojekten wie z. B. Immobilien, Schiffen oder Filmen. Im Gegensatz zu offenen Fonds besteht keine Verpflichtung des Fonds, Anteile zurückzukaufen. Geschlossene Fonds unterliegen nicht den Anlegerschutzvorschriften des Investmentgesetzes.