Für welche Konten/Depots gilt der Freistellungsauftrag?

Ihr Freistellungsauftrag gilt für alle Konten und Depots, die auf Ihren Namen bei unserer Partnerbank geführt werden.

Ein Freistellungsauftrag, den Sie bei Whitebox einrichten, wird von uns automatisch an unsere depotführende Partnerbank, die flatexDEGIRO Bank AG, weitergeleitet und dort für Sie hinterlegt. Pro Kunde ist nur ein Freistellungsauftrag zulässig und er umfasst immer alle Konten und Depots, die bei unserer Partnerbank für Sie geführt werden. 

Das schließt also alle Anlagen Ihres Whitebox-Accounts mit ein - aber auch alle sonstigen dort ggf. geführten Konten und Depots. Falls Sie also z.B. Kunde des Online-Brokers flatex sind, werden auch diese durch Ihren Whitebox-Freistellungsauftrag mit berücksichtigt.

Beachten Sie jedoch bitte, dass sich die Funktionsweise unterscheidet: 

Der Freistellungsauftrag wirkt nur dort direkt, wo er hinterlegt wurde. Hinterlegen Sie Ihren Freistellungsauftrag also bei Whitebox, werden Erträge, die in Ihrem flatex-Depot anfallen, zunächst ganz normal versteuert, so als läge gar kein Freistellungsauftrag vor. 

Zum Jahresende nimmt die flatexDEGIRO Bank aber automatisch eine übergreifende Verrechnung vor: Wurde Ihr Whitebox-Freistellungsauftrag nicht vollständig genutzt, werden flatex-Erträge in entsprechender Höhe rückwirkend vom Steuerabzug befreit und Ihrem Verrechnungskonto gutgeschrieben. 

Genauso wäre es im umgekehrten Fall. 

 

Hinweis: In Ihrem Whitebox-Account sind nur Freistellungsaufträge sichtbar und bearbeitbar, die über Whitebox eingerichtet wurden. Besteht für Sie also bereits ein Freistellungsauftrag bei unserer Partnerbank, der z.B. über Ihr flatex-Depot eingerichtet wurde, schlägt die Erstellung eines Freistellungsauftrags bei Whitebox automatisch fehl.