Was muss veranlasst werden, wenn einer der Inhaber eines Gemeinschaftskontos verstirbt?

Verstirbt einer der beiden Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos, muss das uns bzw. unserer Partnerbank umgehend mitgeteilt werden. Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Sterbeurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Erbschein (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Personalausweiskopien aller Erben
  • Weisung aller Erben bezüglich der Verwendung des Konto-/Depotbestandes
  • Ggf. Testament mit Eröffnungsniederschrift (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Ggf. Testamentsvollstreckungszeugnis (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Ggf. Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift (Original oder beglaubigte Kopie)

Gerne können Sie auch zuerst nur die Sterbeurkunde einreichen und weitere Unterlagen nachreichen. Senden Sie die Unterlagen bitte an folgende Adresse:

flatexDEGIRO Bank AG
Nachlassabteilung
Postfach 100551
41405 Neuss

Das Gemeinschaftskonto wird dann als Nachlassfall behandelt. Es wird deshalb umgehend gesperrt, Wertpapiergeschäfte sind dann vorerst nicht mehr möglich. Die flatexDEGIRO Bank AG wird sich außerdem direkt mit den berechtigten Personen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wichtig: Auch wenn nur der Mitkontoinhaber erbberechtigt ist, ist die bloße Umstellung eines Gemeinschaftskontos auf ein Einzelkonto nicht möglich. Stattdessen kann der Erbberechtigte aber natürlich jederzeit einen neuen Account bei Whitebox eröffnen und die ausgezahlte Erbsumme dort neu anlegen.