Die Kategorien der Nachhaltigkeitspräferenzen setzen sich zusammen aus der Taxonomie-Verordnung, der Offenlegungsverordnung und den sog. PAIs.
Entscheiden Sie sich bei der Geldanlage für einen Fokus auf Nachhaltigkeit, haben Sie die Wahl zwischen drei verschiedenen Kategorien: 1. ökologisch nachhaltige Investitionen gemäß der Taxonomie-Verordnung, 2. nachhaltige Investitionen gemäß der Offenlegungsverordnung und 3. Investitionen, die nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen (PAIs) berücksichtigen.
Die Taxonomie bewertet Wirtschaftsaktivitäten von Unternehmen nach ihrer Nachhaltigkeit. Sie gelten dann als nachhaltig, wenn sie einen erheblichen Beitrag zu Umweltzielen wie Klimaschutz, Vermeidung von Umweltverschmutzung oder dem Schutz von Ökosystemen und Biodiversität leisten.
Die Offenlegungsverordnung dient der Vereinheitlichung von europäischen Standards sowie der Vergleichbarkeit von Finanzprodukten. Darin ist definiert, dass Investitionen dann nachhaltig sind, wenn mit der wirtschaftlichen Tätigkeit ESG-Ziele wie mehr biologische Vielfalt und eine Kreislaufwirtschaft oder soziale Gerechtigkeit verfolgt und erreicht werden.
Die sogenannten PAIs (engl. Principal Adverse Impacts) haben zum Ziel, negative Auswirkungen von Investments zu verhindern. So können Nachhaltigkeitsaspekte wie die Vermeidung von Treibhausgasemissionen oder das Engagement in umstrittenen Waffen berücksichtigt werden.