Was sind Nachhaltigkeitspräferenzen?

Laut Delegierten Verordnung der EU muss bei der Anlageberatung abgefragt werden, ob und in welcher Form nachhaltig investiert werden soll.

Als Finanzportfolioverwalter sind wir laut Delegierten Verordnung 2017/565 n.F. der EU dazu verpflichtet, Sie nach Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu fragen, also ob und wenn ja, in welcher Form Ihr Geld nachhaltig angelegt werden soll. Diese Abfrage ist Bestandteil des „EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“. Somit soll sichergestellt werden, dass Nachhaltigkeitsaspekte in die Finanzberatung einfließen und Berücksichtigung finden.