Was ist die Abgeltungssteuer?

Seit dem 1.1.2009 erfasst die Abgeltungssteuer private Kapitaleinkünfte in Deutschland.

Die Abgeltungssteuer betrifft alle Einkünfte aus privaten Kapitalvermögen (z.B. Zinserträge, Erträge aus Anleihen oder Schuldverschreibungen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften etc.) und wird direkt vom depotführenden Institut abgeführt.

Der Abgeltungssteuersatz beträgt einheitlich 25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag (Soli) zzgl. Kirchensteuer. Die Kirchensteuer fällt allerdings nur für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft an.

Mittels eines Freistellungsauftrags können sich Einzelpersonen bis zu einem Betrag von €1.000 pro Jahr von der Abgeltungsteuer befreien. Für Ehepaare liegt der Betrag bei €2.000 pro Jahr.

Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer abgegolten und muss nicht mehr in der Einkommensteuer angegeben werden.