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Riester: ETF als Altersvorsorge

Geschrieben von Hanka Stange | Dec 1, 2019 11:00:00 PM

 

Riester-Sparpläne sind ein heute meist ungeliebtes Kind der Rentenreform, welche die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder 2002 durchgeführt und als großen Wurf im Kampf gegen die Herausforderungen des demografischen Wandels gepriesen hat. Walter Riester, der damalige Bundesminister für Arbeit und Soziales, gilt als einer der wichtigsten Organisatoren und Sachwalter dieser Reform. Trotz mehrerer Anpassungen und Änderungen scheint sich die „Riester-Rente“ jedoch eher als Schlag ins Wasser zu erweisen. Die Zukunft der Altersvorsorge ist und bleibt eine politische Großbaustelle mit ungewissem Ausgang.

Für Sparerinnen und Sparer, die private Altersvorsorge betreiben wollen oder müssen, kann es dennoch sinnvoll sein, sich mit Riester-Sparplänen auseinanderzusetzen. Wer risikoavers ist, keine hohen Renditeziele hat und hohe Förderleistungen erhalten kann, findet unter Umständen geeignete Vorsorgeverträge. Doch was genau sind Riester-Sparpläne? Welche Produkte gibt es auf dem Markt? Und warum üben viele Verbraucherschützer, Ökonomen und Politiker teilweise heftige Kritik an der Riester-Rente? Lesen Sie hier Antworten auf diese und weitere Fragen zum Thema Riester.

Was sind Riester-Sparpläne?

Riester-Sparpläne sind zertifizierte, staatlich geförderte Vorsorgeverträge für die private Altersvorsorge. Die Zertifizierung erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und hängt von folgenden Voraussetzungen ab:

  • Die Leistungen aus dem Altersvorsorgevertrag dürfen frühestens ab dem 62. Lebensjahr (bei Vertragsabschluss vor 2012 ab dem 60. Lebensjahr) erbracht werden.
  • Die Leistung muss als lebenslange Rentenzahlung erfolgen.
  • Der Produktanbieter garantiert bei Auszahlungsbeginn mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge, also der Sparbeträge und der staatlichen Zulage.
  • Der Produktanbieter muss seine Abschluss- und Vertriebskosten auf mindestens fünf Jahre verteilen.
  • Der Produktanbieter muss sämtliche Kosten, den je aktuellen Stand des Altersvorsorgevermögens, die Verwendung der Beitragsmittel und Informationen zur Kapitalanlage offenlegen.
  • Die Sparer müssen mindestens vierteljährlich die Möglichkeit zu einer Kündigung oder Ruhestellung des Vertrags haben.
  • Es müssen regelmäßige Beitragszahlungen erfolgen.

Der in der Umgangssprache häufig verwendete Begriff „Riester-Sparplan“ trifft inhaltlich nicht genau zu, weil ein Riester-Vertrag grundsätzlich nicht nur ein bloßer Sparplan ist, sondern auch konkrete Vorgaben für die Verwendung und Auszahlung der Sparbeträge enthält.

Der Gesetzgeber hat diese Form der freiwilligen, privaten Altersvorsorge im Zuge der Anfang 2002 in Kraft getretenen Reform der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Durch die Begrenzung der Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung bis 2030 wird das Niveau der umlagenfinanzierten Rentenzahlungen bis dahin kontinuierlich sinken. Eine bessere betriebliche Altersvorsorge und die Förderung der privaten, kapitalgedeckten Altersvorsorge sollen helfen, diese Renteneinbußen auszugleichen.

Als förderfähige Anlagemöglichkeiten für die sogenannte „Riester-Rente“ haben sich folgende Produkte etabliert: klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen sowie Fonds- und Banksparpläne, die normalerweise zu Beginn der Auszahlungsphase oder mit Beginn des 85. Lebensjahrs in eine Rentenversicherung umgewandelt werden. Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage hat die Bundesregierung zudem die Möglichkeit geschaffen, den Erwerb von Wohneigentum über Bausparverträge oder Wohnriester-Darlehen im Rahmen des Riester-Sparens zu fördern.

Wie fördert der Staat das Riester-Sparen?

Der Staat fördert das Riester-Sparen auf zweierlei Weise: Er gewährt Riester-Sparern auf Antrag eine Altersvorsorgezulage und er bietet ihnen die Möglichkeit, ihre Sparbeiträge als Sonderausgaben geltend zu machen und dadurch das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren.

Die Altersvorsorgezulage setzt sich aus einer Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulagen zusammen. Die Höhe der Grundzulage beträgt seit 2018 pro Person und Jahr maximal 175 Euro. Ein Anspruch auf die Kinderzulage besteht für jedes Kind, für das im Kalenderjahr mindestens einen Monat lang Anspruch auf Kindergeld bestand. Die Höhe dieser jährlichen Zulage hängt vom Geburtsjahr der Kinder ab: Für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2007 geboren wurden, beträgt sie derzeit 185 Euro, für jüngere Kinder 300 Euro.

Die Altersvorsorgezulage wird nur dann in voller Höhe gewährt, wenn die eigenen Beiträge, die Sparer während eines Jahres in ihre zertifizierten Riester-Sparpläne einzahlen, mindestens 4 Prozent ihres im Vorjahr erzielten rentenversicherungspflichtigen Einkommens betragen. Wird dieser Mindesteigenbeitrag nicht erreicht, werden die Zulagen gekürzt. Grundsätzlich werden die Sparbeträge nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr gefördert. Um überhaupt einen Anspruch auf eine Zulage zu haben, muss man zudem mindestens einen Sockelbetrag von 60 Euro pro Kopf und Jahr ansparen.

Wer hat Anspruch auf eine staatliche Altersvorsorgezulage?

Grundsätzlich steht es jedem frei, einen Riester-Vertrag abzuschließen. Anspruch auf die staatliche Altersvorsorgezulage haben jedoch nur die eigentlichen Zielgruppen, nämlich rentenversicherungspflichtige Arbeitende und Angestellte, Amtsträger/Beamte, aber auch rentenversicherungspflichtige Selbstständige und Freiberufler, Bezieher von Arbeitslosengeld oder geringfügig Beschäftigte, die sich nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung haben befreien lassen. Neben diesen sogenannten „unmittelbar Zulagenberechtigten“ haben unter bestimmten Bedingungen auch deren Ehe- oder Lebenspartner das Recht auf eine Altersvorsorgezulage, sofern sie mindestens 60 Euro pro Jahr in einen eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen.

Wie bekommt man die staatlichen Zulagen?

Riester-Sparende können die Altersvorsorgezulage innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Sparvertrages über das Unternehmen beantragen, bei dem sie ihren Vertrag abgeschlossen haben. Dieses leitet den Antrag an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Es informiert die ZfA auch über andere für die Vergabe von Fördermitteln relevante Vorgänge, beispielsweise über die schädliche Verwendung von Zulagen.

Die ZfA ist eine Verwaltungseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund und übernimmt die Berechnung, Kontrolle, Auszahlung und gegebenenfalls Rückforderung von Zulagen. Hierzu steht sie in Kontakt mit Finanzämtern, Produktanbietern, Besoldungsstellen und Familienkassen.

Was ist eine „schädliche Verwendung“?

Die Auszahlungen aus Riester-Verträgen sollen grundsätzlich als lebenslange Rentenzahlungen erfolgen. Eine vorzeitige Rückzahlung des angesparten Kapitals gilt daher sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase meist als „schädliche Verwendung“. Diese kann die direkte Rückforderung aller Fördergelder – also Zulagen und Steuerersparnisse – zur Folge haben. Außerdem werden die erwirtschafteten Kapitalerträge dann steuerpflichtig. Zulagen und Steuern sind zurückzuzahlen bei:

  • Kündigung des Riester-Vertrages – es sei denn, das vorhandene Kapital wird auf einen anderen Riester-Vertrag übertragen.
  • Tod des Anspruchsberechtigten vor Rentenbeginn. In diesem Fall kann ausschließlich der Ehepartner das vorhandene Kapital erben, ohne dass der Staat die bis dahin erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen zurückfordert. Der Ehepartner muss das Kapital allerdings in einen Riester-Vertrag auf seinen Namen einzahlen. Für Kinder oder andere nahe Verwandte besteht diese Möglichkeit nicht.
  • Verwendung der Mittel vor der planmäßigen Auszahlungsphase.

Eine Beitragsfreistellung des Vertrages ist unschädlich, solange keine Auszahlung von Guthaben erfolgt. Bei allen Riester-Produkten dürfen zu Beginn der Rentenphase einmalig 30 Prozent des Kapitals entnommen werden, ohne dass dies negative Folgen für die Förderung hat.

Steuerliche Aspekte des Riester-Sparens

Riester-Sparer zahlen die Beiträge für ihre privaten Vorsorgeverträge aus ihrem voll versteuerten Nettoeinkommen. In der Ansparphase werden diese Beiträge über die Altersvorsorgezulage und gegebenenfalls einen Sonderausgabenabzug von der Einkommensteuer befreit. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt auf Antrag im Rahmen einer sogenannten „Günstigerprüfung“, ob die Beiträge durch die Riester-Zulage zumindest von der Einkommenssteuer freigestellt wurden. Sollte das nicht der Fall sein, werden die Beiträge als zusätzliche Sonderausgaben anerkannt und dadurch von der Einkommenssteuer freigestellt; das steuerpflichtige Einkommen wird im Gegenzug um die Riester-Zulage erhöht.

In vielen Fällen dient diese Zulage also vor allem dazu, eine doppelte Besteuerung der Sparbeträge zu verhindern. Denn in der Auszahlungsphase müssen Riester-Sparer ihre Riester-Rente voll versteuern. Da die steuerpflichtigen Einkommen in dieser Lebensphase normalerweise geringer sind als in Zeiten der Erwerbstätigkeit, können sich durch diese nachgelagerte Besteuerung Steuervorteile ergeben. Ob und in welcher Höhe Förderberechtigte tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt von den übrigen Einkünften und den persönlichen Umständen ab.

Wer über Wohn-Riester staatliche Fördergelder für eine selbst genutzte Immobilie erhalten hat, muss die nachgelagerten Steuern auf Grundlage eines fiktiven Wohnförderkontos entrichten, welches das Finanzamt für ihn führt. Auf diesem Konto werden der Entnahmebetrag, die geförderten Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen verbucht. Um die vorzeitige Nutzung des Altersvorsorgekapitals auszugleichen und diese Form des Riester-Sparens mit anderen Riester-Produkten gleichzustellen, wird der in das Wohnförderkonto eingestellte Betrag in der Ansparphase am Ende eines jeden Jahres um zwei Prozent erhöht.

Ein Vergleich verschiedener Riester-Produkte fällt schwer

Viele Riester-Produkte sind bei Verbraucherschützern nicht besonders beliebt. Ökotest hat im September 2012 die Ergebnisse eines Tests von 231 Riester-Rentenversicherungen veröffentlicht. Das Fazit: „Riester-Renten sind teuer, kompliziert und intransparent. Daran hat sich seit ihrer Einführung kaum etwas geändert. Unser Test zeigt jedoch, dass die Leistungen immer mehr sinken, während das Anlagerisiko zugleich steigt.“ Zwar schneiden Bank- oder Fondssparpläne im Hinblick auf Kosten und Transparenz meist besser ab als Versicherungen, kompliziert sind sie aber ebenfalls. Und das Verhältnis von Rendite zum Risiko ist mit dem gesunkenen Zinsniveau ebenfalls schlechter geworden.

Grundsätzlich weisen verschiedene Riester-Produkte unterschiedliche Vor- und Nachteile auf. Dabei können sich auch Angebote in ein und derselben Produktkategorie deutlich voneinander unterscheiden: Riester-Versicherung ist nicht gleich Riester-Versicherung und Riester-Fondssparplan nicht gleich Riester-Fondssparplan. Angesichts der Komplexität der Produkte fällt ein direkter Vergleich jedoch oft schwer. Falls Sie nicht über die hierfür notwendigen Kenntnisse verfügen, können Ihnen unabhängige Berater weiterhelfen. Bei der Wahl eines solchen Beraters sollten Sie darauf achten, dass dieser nicht in erster Linie am Verkauf provisionsträchtiger Produkte interessiert ist.

In den folgenden Abschnitten finden Sie grundlegende Informationen zu den verschiedenen Riester-Produktgattungen.

Riester-Rentenversicherung

Bei Riester-Rentenversicherungen fließt ein Teil der eingezahlten Beiträge in eine Versicherung, so dass den Sparern schon bei Vertragsbeginn eine garantierte Mindestrente zugesagt wird. Riester-Versicherungen gibt es in zwei unterschiedlichen Varianten: als klassische und als fondsgebundene Rentenversicherung. Klassische Riester-Rentenversicherungen sind während der Ansparphase mit einer garantierten Verzinsung auf den Sparanteil ausgestattet, die momentan 0,9 Prozent pro Jahr beträgt. Dadurch ist schon bei Abschluss des Vertrags klar, welche Rente die Sparer mindestens erhalten werden. Fondsgebundene Riester-Rentenversicherungen investieren den Sparanteil der Einzahlungen in Fonds. Sie bieten keine garantierte Verzinsung, durch die Investitionen in Fonds prinzipiell aber etwas höhere Renditechancen. Da die Versicherer die eingezahlten Beiträge bei Riester-Verträgen zum Ende der Ansparphase garantieren müssen, verfügen die Sparer zu Beginn der Rentenphase zumindest über das garantierte Kapital.

Ein gravierender Nachteil von Riester-Versicherungen sind die meist relativ hohen Abschlusskosten, die Sparer bereits in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit vollständig entrichten müssen (Zillmerung). Da zudem ein Teil der gezahlten Beiträge in die Versicherung fließt, ist der Sparanteil in den ersten Jahren meist sehr gering. Dies geht zu Lasten der Renditen, die häufig niedriger ausfallen als bei Fondssparplänen. Im Gegensatz zu den Abschluss- und Verwaltungskosten ist die garantierte Verzinsung klassischer Riester-Rentenversicherungen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken. Ende 2017 hat die Stiftung Warentest keine einzige der getesteten zehn klassischen Riester-Rentenversicherungen mehr mit „gut“ oder gar „sehr gut“ bewertet. Die Versicherungsverträge würden „von Jahr zu Jahr schlechter“, die Niedrigzinsphase und die stärkere Regulierung belasteten den Anlageerfolg für die Kunden, stellten die Tester fest. Allerdings galten klassische Riester-Rentenversicherungen unter Renditegesichtspunkten nie als besonders attraktiv: Es gibt verschiedene Studien, denen zufolge Riester-Sparer sehr alt werden müssen, um die eingezahlten Beiträge in der Rentenphase vollständig oder gar mit einer angemessenen Verzinsung zurückzubekommen. Offenbar ist es bei vielen Riester-Verträgen absehbar, dass sie den Versicherten Verluste bringen werden, weil die Kaufkraft der garantierten Leistungen unter jener der zuvor entrichteten Beiträge liegen wird.

Riester-Rentenversicherungen sind zudem relativ unflexibel. Wegen der hohen vorweggenommenen Abschluss- und Vertriebskosten ist ein Ausstieg aus solchen Verträgen in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit für die Sparer in der Regel nur mit teilweise deutlichen Verlusten möglich. Auch eine Veränderung der ursprünglich vereinbarten Sparbeträge ist für die Kunden der Versicherer oft teuer. Verbraucherschützer haben bereits früh auf die Mängel dieser Produkte hingewiesen. So hat Ökotest im September 2012 die Ergebnisse eines Tests von 231 Riester-Rentenversicherungen wie folgt zusammengefasst: „Riester-Renten sind teuer, kompliziert und intransparent. Daran hat sich seit ihrer Einführung kaum etwas geändert. Unser Test zeigt jedoch, dass die Leistungen immer mehr sinken, während das Anlagerisiko zugleich steigt.“

Riester-Fondssparplan

Die Anbieter von Riester-Fondssparplänen legen das Geld ihrer Kunden ausschließlich in Investmentfonds an, vor allem in Renten-, Misch- und Aktienfonds. Die Sparer profitieren dadurch von Zinsen, Dividenden und gegebenenfalls auch von Kursgewinnen. Riester-Fondssparpläne bieten höhere Renditechancen als andere Riester-Produkte, bergen in der Regel aber auch größere Risiken. Angesichts der obligatorischen Kapitalgarantie sind Riester-Sparern zum Ender der Ansparphase auch hier zumindest die Sparbeträge und die erhaltenen Zulagen sicher. Fondssparpläne sind zudem flexibler zu handhaben als Riester-Rentenversicherungen. Die Kosten für Riester-Fondssparpläne, also vor allem Ausgabeaufschläge und Verwaltungskosten der Fonds, können sehr unterschiedlich ausfallen.

Die regelmäßigen Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase erfolgen bis zum 85. Geburtstag der Sparer meist über einen Fondsauszahlplan. Danach werden sie über eine lebenslange Leibrente aus einer Lebensversicherung finanziert.

Ein wichtiger Nachteil von Riester-Fondssparplänen besteht darin, dass die damit verbundene Kapitalgarantie das Renditepotenzial der Fondssparpläne erheblich einschränkt. Der Aktienanteil dieser Sparpläne ist normalerweise deutlich geringer als er es angesichts der meist langen Vertragslaufleistungen sein könnte und aus Renditegesichtspunkten auch sein sollte. Das liegt daran, dass die Anbieter dieser Sparpläne die zum Ende der Ansparphase garantierte Anlagesumme meist dadurch gewährleisten, dass sie das Geld ihrer Kunden weit überwiegend in sichere Anleihen investieren: Der Wert dieser Anleihen und die während der Ansparphase vereinnahmten Zinszahlungen sollen zum Eintritt in die Rentenphase die Höhe des zugesicherten Kapitals abdecken. In Zeiten niedriger Zinsen hat diese Strategie zur Folge, dass ein Großteil der Portfolios aus Anleihen von Schuldnern bester Bonität bestehen muss.

Riester-Banksparplan

Riester-Banksparpläne funktionieren in der Ansparphase wie übliche Banksparpläne. Teilweise erhalten die Sparer von der Laufzeit abhängige Zinsaufschläge oder Boni sowie einen Schlussbonus zum Ende dieser Phase. Die Produktanbieter müssen den variablen Basiszins ihrer Sparpläne an einen Referenzzins des Kapitalmarktes koppeln – üblicherweise nutzen sie hierfür die Umlaufrenditen festverzinslicher Staatsanleihen. Anhand der Zinsen und Boni können Riester-Sparer die Renditen der Sparpläne relativ leicht kalkulieren, miteinander vergleichen und als Auswahlkriterium nutzen. Zu Beginn der Rentenphase gibt es normalerweise zwei Optionen: Die Sparer können eine sofort beginnende Rentenversicherung mit Auszahlung einer lebenslangen Leibrente wählen, oder eine Kombination aus einem Bankauszahlplan und einer aufgeschobenen Rentenversicherung, die ab dem 85. Lebensjahr die regelmäßigen Rentenzahlungen übernimmt.

Verbraucherschützer haben Riester-Banksparpläne lange Zeit aus verschiedenen Gründen gelobt: Die Produkte sind einfach zu handhaben, preisgünstig und bieten angesichts der Koppelung der Zinsen eine gewisse Transparenz und Planungssicherheit. Es fallen weder Abschlussprovisionen noch Ausgabeaufschläge an, sondern lediglich vergleichsweise günstige jährliche Kontoführungsgebühren. Ein wichtiger Nachteil der Banksparpläne: Mit den fallenden Kapitalmarktzinsen ist auch deren Verzinsung auf ein Niveau gefallen, das selbst bei den besten Anbietern nur noch minimal über der Nulllinie liegt. Anleger können aus diesen Sparplänen derzeit also keine positive reale Verzinsung erwarten, positive Renditen sind nur unter Berücksichtigung der erhaltenen Fördergelder möglich.

Hinzu kommt, dass es derzeit kaum noch Kreditinstitute gibt, die Riester-Sparpläne anbieten: Laut einer Umfrage der Zeitschrift Finanztest hatten 2017 lediglich etwa zehn von 1.400 angefragten Banken und Sparkassen noch einen Riester-Banksparplan angeboten. Diese Angebote seien jedoch alle regional begrenzt und für Kunden außerhalb des Einzugsgebiets dieser Banken nicht verfügbar. Offenbar haben die seit Anfang 2017 erhöhten formalen Anforderungen für neue Riester-Verträge viele Kreditinstitute dazu bewogen, die eigenen Produkte vom Markt zu nehmen. Verbraucherschützer weisen jedoch darauf hin, dass viele Banken und Sparkassen bereits vorher lieber riestergeförderte Lebensversicherungen verschiedener Vertragspartner vertrieben haben, weil sie damit hohe Provisionen verdienen konnten.

Riester-Darlehen/Wohn-Riester

Seit 2008 können Riester-Sparer die Gelder aus Riester-Rentenversicherungen sowie Riester-Bank- oder -Fondssparplänen auch für den Bau, den Kauf oder die Entschuldung einer Immobilie oder den Erwerb von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften einsetzen. Auch Einzahlungen in Bausparverträge sind seitdem förderfähig. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass Sparer die geförderte Immobilie selbst nutzten.

Wer eine selbst genutzte Immobilie baut oder kauft, kann für die Finanzierung zudem ein Riester-Darlehen aufnehmen. Für die Tilgung dieser Darlehen erhalten Kreditnehmer die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für einen Riester-Sparvertrag. Man darf Riester-Darlehen auch für Umschuldungen oder für den altersgerechten Umbau einer selbst genutzten Immobilie verwenden. Durch die Riester-Förderung sparen die Eigentümer selbst genutzter Immobilien Zinsen bei der Finanzierung und werden schneller schuldenfrei. Im Unterschied zu anderen Riester-Angeboten können Sparer die Riester-Fördermittel dadurch bereits vor dem Eintritt ins Rentenalter nutzen.

Wie hat sich die Zahl der Riester-Sparpläne entwickelt?

Nach der Einführung der Riester-Rente 2001 ist die Zahl der Riester-Verträge zunächst relativ kontinuierlich gestiegen und erreichte 2013 die Grenze von 16 Millionen. Danach fand kein nennenswertes Wachstum mehr statt. Nach offiziellen Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stieg die Zahl der Riester-Verträge von 2013 bis 2018 nur noch um 3,7 Prozent auf zuletzt knapp 16,6 Millionen. Dabei haben sich die verschiedenen Produktkategorien jedoch unterschiedlich entwickelt: Während die Zahl der Versicherungsverträge (-1,8 Prozent auf rund 10,8 Millionen) und der Banksparverträge (-16 Prozent auf knapp 0,7 Millionen) gesunken sind, gab es bei Investmentfondsverträgen (+8,6 Prozent auf fast 3,3 Millionen) und bei Wohn-Riester/Eigenheimrente (+56,8 Prozent auf gut 1,8 Millionen) in den betrachteten fünf Jahren Zuwächse. Während Wohn-Riester zurzeit die mit Abstand beliebteste Form des Riesterns ist, haben Banksparverträge so deutlich an Boden verloren, dass ihr ohnehin geringer Marktanteil bis 2018 auf vier Prozent geschrumpft ist.

Welche Riester-Verträge nutzen die Sparer?

Versicherungsverträge sind nach wie vor das mit Abstand beliebteste Riester-Produkt: Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entfielen Ende 2018 beinahe zwei Drittel (65,2 Prozent) der insgesamt fast 16,6 Millionen Riester-Verträge auf Versicherungsprodukte. Der Anteil der Investmentfondsverträge betrug etwa ein Fünftel (19,8 Prozent), Wohn-Riester und Eigenheimrente erreichten einen Anteil von knapp elf Prozent (10,9 Prozent). Die rote Laterne halten Banksparverträge, die lediglich 4,1 Prozent aller Riester-Verträge ausmachen.

Diese Zahlen geben den Bestand der Riester-Verträge zum Jahresende 2018 wieder und sind lediglich um stornierte Verträge bereinigt. Ruhend gestellte Verträge, in die derzeit keine Beitragsleistungen fließen, sind jedoch in der Statistik enthalten. Der Anteil dieser ruhenden Verträge könnte nach Angaben des Ministeriums immerhin „gut ein Fünftel“ betragen. Außerdem lässt die Zahl der Verträge keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Anzahl der Personen zu, die regelmäßig Geld in einen Riester-Vertrag einzahlen und eine staatliche Förderung erhalten. Dies liegt daran, dass eine Person mehrere Riester-Verträge abschließen kann oder Verträge auch dauerhaft ohne Förderung bleiben können, wenn sie beispielsweise von einer nicht förderberechtigten Person abgeschlossen werden. Nach vorläufigen Zahlen des Bundesministeriums für Finanzen erhielten 2017 fast 10,7 Millionen Personen eine Riester-Förderung (Stichtag der Auswertung: 15. 05.2018). Das sind mehr als 400.000 Personen weniger als noch 2015.

Harte Kritik an der Riester-Reform

Die Riester-Reform sollte eine Antwort auf die Herausforderungen des demografischen Wandels sein. Sie sollte das umlagenfinanzierte gesetzliche Rentensystem entlasten und dazu beitragen, Altersarmut in Deutschland zu verhindern. Doch mittlerweile setzt sich die Erkenntnis durch, dass sie diese sozialpolitischen Ziele verfehlen wird. Verschiedene Studien zeigen, dass die Akzeptanz der Riester-Vorsorge unter den Anspruchsberechtigten weit hinter den Erwartungen der Politiker zurückgeblieben ist. Gerade Personen und Haushalte mit geringen Einkommen, bei denen das Risiko der Altersarmut besonders hoch ist, nehmen diese staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge viel zu selten in Anspruch (siehe hierzu beispielsweise die Studie „Riester-Rente: Rezept gegen Altersarmut?“). Das liegt nicht nur an den oft zu komplizierten, zu teuren und unflexiblen Vorsorgeprodukten, sondern auch an grundlegenden Konstruktionsfehlern der Riester-Rente.

Tatsächlich war diese Reform von Anfang an über Parteigrenzen hinweg heftig umstritten. „Man kann die Entscheidung für den teuren Umweg zur kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge nur verstehen, wenn man fragt, wer daran verdient: Die Finanzwirtschaft, die an der Umstellung beteiligten Wissenschaftler und auch viele Politiker“, kritisierte beispielsweise der Volkswirt, Publizist und ehemalige SPD-Politiker Albrecht Müller, der von 1987 bis 1994 Mitglied des Deutschen Bundestages war. Müller zufolge ist „die Zerstörung der gesetzlichen Rente zugunsten einer privaten Altersvorsorge“ ein „heutzutage leider typischer Fall von politischer Korruption“.

Der ehemalige CDU-Politiker Norbert Blüm schlägt in die gleiche Kerbe: „Es gibt bei der Riester-Rente nur einen Gewinner“, schrieb er 2008 in einer Antwort auf ein Positionspapier von Walter Riester. Gewinner seien nicht die Beitragszahler, deren Gesamtbelastung durch die Alterssicherung höher werde als im alten, ausschließlich umlagenfinanzierten Rentensystem. Gewinner seien auch nicht die Rentner, deren Rente nach der Riester-Reform niedriger ausfallen werde als zuvor. „Sieger sind Allianz & Co. Für die ist die Riester-Rente ein Bombengeschäft, und deshalb jubeln ihre Helfer und das Zentralorgan für Volksverdummung: die BILD-Zeitung“, kritisierte Blüm, der von 1982 bis 1998 selbst Bundesminister für Arbeit und Soziales war.

Neben solch grundlegender politischer Kritik gibt es zahlreiche Kritikpunkte an einzelnen Aspekten der Riester-Reform und an den zertifizierten Riester-Produkten. Die folgenden Abschnitte stellen einige dieser Kritikpunkte vor.

Riester-Vorsorgeverträge sind (zu) kompliziert

Riester-Vorsorgeverträge sind ausgesprochen kompliziert. Das erschwert das Verständnis und die Vergleichbarkeit der einzelnen Angebote. Schuld daran sind nicht nur die Produktanbieter, sondern auch das grundlegende Konzept und die umfangreiche Regulierung der Vorsorgeverträge. Konzeptuell führen schon die verschiedenen Kombinationen unterschiedlicher Ansparpläne mit Auszahlplänen und Versicherungen zu Vertragswerken, die für Laien selbst im Falle hoher Transparenz kaum durchschaubar sind. Hierdurch stellt es sogar für Finanzprofis eine Herausforderung dar, die Leistungen verschiedener Riester-Produkte miteinander zu vergleichen.

Vor diesem Hintergrund lässt sich mitunter trefflich darüber streiten, ob Produktanbieter fehlerhafte, intransparente oder missverständliche Klauseln mit Absicht in ihre Riester-Verträge aufnehmen oder ob es sich um Versehen, Nachlässigkeiten oder andere Fehler handelt. Dass es solche Klauseln in einzelnen Fällen auch bei großen Produktanbietern gibt, haben auch schon Gerichtsurteile bestätigt.

Viele Riester-Produkte sind (zu) teuer

Einer der wichtigsten Kritikpunkte an Riester-Produkten sind deren hohe Kosten. Vor allem Versicherer berechnen ihren Kunden saftige, vorfinanzierte Abschlussprovisionen, die sie bei den meisten dieser Verträge bereits in den ersten fünf Jahren vollständig einbehalten (Zillmerung). Auch die Verwaltungskosten sind alles andere als günstig: Verbraucherschützer haben errechnet, dass die jährlichen Verwaltungsgebühren bisweilen der Höhe der Grundzulage entsprechen und in einzelnen Fällen sogar über diese hinausgehen. Insgesamt ergeben sich bei den meisten Gesellschaften Gesamtkosten von mehr als zehn Prozent der Sparbeträge. Teilweise wandern sogar 15 Prozent oder mehr der von den Sparern und vom Staat eingezahlten Gelder in den Kassen der Versicherungen. Bei solch komplexen Produkten lassen sich die horrenden Kosten zudem gut verschleiern und verstecken, so dass ihr voller Umfang den meisten Riester-Sparern beim Vertragsabschluss verborgen bleibt. Versicherungsmathematiker haben in den Riester-Policen der Versicherer rund 40 bis 50 verschiedene Kostenarten identifiziert, so dass diese Vertragswerke für die meisten Laien undurchschaubar sind.

Zahlreiche Kritiker werfen dem Staat mehr oder weniger direkt vor, dass er mit der Riester-Rente tatsächlich die Versicherer subventioniert anstatt Bürger mit niedrigen Einkommen vor der drohenden Altersarmut zu schützen. Neben den bereits weiter oben zitierten Norbert Blüm und Albrecht Müller hat beispielsweise der Wirtschaftswissenschaftler Winfried Schmähl die Riester-Rente von Anfang an heftig kritisiert. Als Vorsitzender des Sozialbeirats hatte er bereits 2000 offen beklagt, dass man damals vor allem „der privaten Vorsorge und damit den Interessen der Finanzwirtschaft zum Durchbruch verhelfen“ wollte. Es sei in erster Linie „um die Interessen der Arbeitgeber an niedrigen Beitragssätzen und der Finanzwirtschaft an einem neuen Geschäftsfeld“ gegangen. Nach dieser Kritik hat Walter Riester, der damalige Bundesminister für Arbeit und Soziales, Schmähl als Vorsitzenden des Sozialbeirats durch Bert Rürup ersetzt.

„Die Förderung könnte sinnvoll sein, wenn die Produkte vernünftig wären, aber die Produkte sind mies und ineffizient“, kritisierte Axel Kleinlein, der Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), 2016 in der Süddeutschen Zeitung. „Wir sollten nicht über die Zulagenförderung Produkte effizient machen, sondern umgekehrt effiziente Produkte fördern.“

Warum einfache Kostenvergleiche nicht weiterhelfen

Für fachfremde Laien ist es nahezu unmöglich, die Kosten unterschiedlicher Riester-Produkte direkt miteinander zu vergleichen. Auch viele vermeintlich sachkundige Vergleichsrechnungen im Internet sind mit einer gewissen Vorsicht zu genießen. So finden sich beispielsweise verschiedene Websites, die zeigen, dass die langfristig angesparten Beträge zum Ende der Ansparphase unter Annahme gleicher Abschlusskosten und Renditen bei gezillmerten Versicherungsverträgen geringer ausfallen als bei Fondssparplänen mit Ausgabeaufschlägen. Diese Berechnungen sind zwar korrekt, haben aber einen wichtigen Nachteil: Sie ignorieren, dass Riester-Verträge nicht nur aus einer Ansparphase bestehen, sondern auch klare Regeln für die anschließende Rentenphase enthalten, in der die Ersparnisse sukzessive ausgezahlt werden. Auch Fondssparer werden nach der Ansparphase normalerweise eine Rentenversicherung abschließen und damit Kosten tragen müssen, die in Riester-Versicherungen bereits abgegolten sind.

Kalkuliert man dies ein, liegen die Kosten aufgeschobener Leibrentenversicherungen laut einer Studie des ZEW zum Teil deutlich unter den Kosten für Investmentsparpläne mit anschließender Verrentung bei vergleichbarer Laufzeit und Einzahlungshöhe. Ansparen in Investmentfonds mit gleicher durchschnittlicher Renditeerwartung vor Kosten, wie sie private Rentenversicherungen bieten, sei daher „aus Kostensicht nicht immer effizient“. Damit sich Fondssparpläne in diesem Zusammenhang lohnen, müssen sie also im langfristigen Durchschnitt vor Kosten höhere jährliche Renditen erzielen als Rentenversicherungen. „Die erforderliche Zusatzrendite der Investmentfonds beträgt in den hier unterschiedenen Szenarien zwischen ungefähr einem Viertel und einem ganzen Prozentpunkt“, heißt es in der ZEW-Studie. Solche Beispiele bestätigen einen wichtigen Kritikpunkt an Riester-Produkten: Sie sind so komplex, dass selbst bloße Kostenvergleiche nur über komplizierte mathematische Berechnungen möglich sind.

Für Menschen mit geringen Einkommen lohnt sich die Riester-Vorsorge oft nicht

Für Menschen mit geringen sozialversicherungspflichtigen Einkommen und einem entsprechend geringen Niveau der daraus resultierenden gesetzlichen Rente lohnen sich Riester-Verträge oft nicht. Wer keine ausreichenden Rentenansprüche erworben hat und daher im Alter Leistungen der Grundsicherung erhält, musste seine Riester-Rente ursprünglich vollständig als Einkommen auf diese Sozialleistung anrechnen lassen. Diese Riester-Rentner hätten dann „für den Staatshaushalt gespart“, wie es der ehemalige Arbeits- und Sozialminister Norbert Blüm einmal treffend formulierte.

Im Zuge des Anfang 2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat der Gesetzgeber in dieser Hinsicht eine erste Korrektur vorgenommen: Er hat einen neuen Freibetrag in die Grundsicherung eingeführt und rechnet die Riester-Renten zukünftig bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mehr vollständig an. Der monatliche Grundfreibetrag für die Bezieher dieser Leistungen beträgt 100 Euro. Ist die Riester-Rente höher als 100 Euro, ist zudem der übersteigende Betrag zu 30 Prozent anrechnungsfrei. Allerdings ist die Höhe des gewährten Freibetrags auf maximal 202 Euro begrenzt.

Die Riester-Förderung ist „anfällig für erhebliche Mitnahmeeffekte“

Die Riester-Förderung soll dazu beitragen, dass Erwerbstätige häufiger und mehr für ihre Altersvorsorge sparen. Doch genau an diesem Effekt bestehen erhebliche Zweifel. Anhand umfangreicher und repräsentativer statistischer Daten haben Ökonomen der Christian-Albrechts-Universität in Kiel den Einfluss der Riester-Förderung auf die Sparneigung von Haushalten mit niedrigem Einkommen untersucht und ihre Ergebnisse 2007 in einer Studie veröffentlicht. Wie vielen anderen Ökonomen ist die Riester-Rente auch den Verfassern dieser Studie grundsätzlich suspekt: „Wenn der Staat ein Gut subventioniert, das ansonsten nicht nachgefragt worden wäre, und daraufhin den Marktzutritt so reguliert, dass die Anbieter Reingewinne erwirtschaften, handelt es sich um einen schweren Verstoß gegen die marktwirtschaftliche Ordnung“, schreiben sie in der Einleitung ihres Forschungspapiers.

Gelegentlich ließen sich solche Verstöße ökonomisch rechtfertigen. Aus volkswirtschaftlicher Perspektive könne die Riester-Förderung jedoch nur dann sinnvoll sein, wenn sie die heutigen Ersparnisse zukünftiger Rentner in Deutschland erhöhen und dadurch zur Kompensation der geringeren Leistungen aus der umlagenfinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung beitragen würde. In der Studie haben die Wissenschaftler untersucht, ob es Anzeichen für eine höhere Sparneigung durch die Förderung gibt – und zwar unter den Haushalten mit relativ geringen Einkommen, die „Hauptdestinär der Förderung“ seien und zudem die höchsten Fördersätze erhalten. Das Ergebnis ihrer Analysen fällt negativ aus: Höhere Riester-Förderquoten erhöhen bei den Beziehern niedriger Einkommen weder den Anteil der sparenden Haushalte in dieser Gruppe noch ihre Sparquote. Vielmehr scheine „die Riester-Förderung für erhebliche Mitnahmeeffekte anfällig zu sein“.

Die Riester-Rente kostet Milliarden an Steuergeldern

Ein erklärtes politisches Ziel der Riester-Reformen war es, die staatliche Rentenversicherung und die Steuerzahler finanziell zu entlasten. Tatsächlich entstehen durch die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorgeverträge jedoch alljährlich Kosten in Milliardenhöhe: Seit 2008 liegt die staatliche Gesamtförderung der Riester-Verträge bei mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr, 2014 überschritt sie erstmals die Grenze von 3,75 Milliarden Euro. Vom Start der Riester-Rente bis einschließlich 2015 zahlte der Staat insgesamt rund 33 Milliarden Euro an Zulagen für Riester-Verträge.

Hinzu kommt der erhebliche Verwaltungsaufwand, der zwar Arbeitsplätze schafft, aber jedes Jahr auch Kosten in Höhe von etwa 150 Millionen Euro verursacht: Die von der Deutschen Rentenversicherung betriebene Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hat rund 1.400 Beschäftigte, die unter anderem Zulagen an die Riester-Sparer verteilen und mit Produktanbietern, Besoldungsstellen und der Finanzverwaltung kommunizieren. „Wir können nicht nachvollziehen, warum man einen so teuren bürokratischen Apparat aufbauen musste“, sagte Axel Kleinlein, der Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), 2016 in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung. „Statt eines sozialen Produkts wurde Bürokratie aufgebaut, für die der Steuerzahler aufkommen muss.“

Hat die Riester-Rente Zukunft?

In ihrer derzeitigen Form wird es die Riester-Rente wahrscheinlich nicht mehr allzu lange geben: Mit der stagnierenden Nachfrage nach Riester-Verträgen und der oft fundamentalen Kritik an deren grundlegenden Konzepten und an den verfügbaren Produkten schwindet auch die politische Unterstützung. „Riester ist gescheitert“, hat beispielsweise CSU-Chef Horst Seehofer im April 2016 vor Journalisten verkündet. Faktisch gebe es zurzeit eine Kürzung des Rentenniveaus, die „zu massenhafter Altersarmut“ führen werde. Seehofer forderte „eine große Rentenreform“, in der private Vorsorge als Ergänzung und nicht als Ersatz für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung fungiert.

Die schwarz-rote Koalition hat 2019 die Einführung einer Grundrente für Geringverdiener beschlossen, die aber noch einige parlamentarische und politische Hürden nehmen muss. Im November 2019 hat die CDU sich auf ihrem Parteitag in Leipzig zudem für die Einführung einer verbindlicheren privaten Vorsorge ausgesprochen und sogar die Möglichkeit einer obligatorischen, staatlich organisierten Vorsorge ins Spiel gebracht. Verbindlicher bedeutet dabei, dass alle Arbeiter und Angestellte in Zukunft automatisch in eine private Altersvorsorge über ein Standardvorsorgeprodukt einbezogen werden sollen, solange sie dem nicht ausdrücklich widersprechen. Doch selbst der Zwang zu einer privaten Zusatzvorsorge ist in den politischen Diskussionen offenbar noch nicht vom Tisch. In der SPD liebäugeln dagegen viele Politiker mit einer Stärkung der gesetzlichen Rente. Sie möchten die Förderung für neue private Altersvorsorgeverträge abschaffen und lediglich einen Bestandsschutz für bestehende Verträge gewähren.

Ob Walter Riester die Bühne einem neuen Reformator überlassen muss oder ob die Politiker die neuen Regelungen als weitere Reform seiner bereits mehrfach modifizierten Reform verkaufen werden, ist derzeit noch nicht abzusehen und wird möglicherweise in heftigen politischen Grabenkämpfen entschieden. Doch selbst wenn sich derzeit keine „große Rentenreform“ abzeichnet: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Riester-Rente nicht bleiben, wie sie ist.

Alternativen zu Riester-Sparplänen

Erscheint Ihnen das alles zu kompliziert? Sind Sie von der Riester-Vorsorge oder den verfügbaren Vorsorgeprodukten nicht überzeugt? Haben Sie Zweifel, ob von den staatlichen Altersvorsorgezulagen überhaupt etwas bei Ihnen ankommt? Oder möchten Sie in der Ansparphase für Ihre private Altersvorsorge einfach auf kostengünstigere Produkte setzen, die deutlich bessere Renditechancen und eine größere Flexibilität bieten als Riester-Sparpläne? Falls Sie bereit sind, auf die staatliche Zulage und die Kapitalgarantie zu verzichten, stehen Ihnen zahlreiche alternative Angebote und Produkte für den langfristigen Vermögensaufbau zur Verfügung.

Wenn Sie dafür die Dienstleistungen von Whitebox in Anspruch nehmen möchten, ist das für Sie wahrscheinlich sogar mit weniger organisatorischem Aufwand verbunden als ein Riester-Sparplan: Als digitaler Vermögensverwalter suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach Anlagemöglichkeiten, die am besten zu Ihren persönlichen Bedürfnissen und Zielen passen. Um die Umsetzung kümmern wir uns – zuverlässig, transparent und kostengünstig. Und wenn Sie Ihre Ersparnisse zum Eintritt ins Rentenalter benötigen, können Sie ganz flexibel über die Verwendung Ihres Vermögens entscheiden: Sie können sich zum Beispiel über einen Auszahlplan oder eine Rentenversicherung einen regelmäßigen Zuschuss zur Rente oder Pension zahlen lassen oder das Ersparte ganz oder teilweise nach Ihren Bedürfnissen investieren oder ausgeben – beispielsweise zur Finanzierung eines Altersruhesitzes.

Fazit

Aus finanzieller Perspektive sind die meisten Riester-Produkte sehr teuer und daher ineffizient. Sie lohnen sich nur für Sparer, die hohe Altersvorsorgezulagen erhalten. Grundsätzlich sind Riester-Verträge kompliziert und schwer verständlich und daher für die meisten Sparer kaum zu durchschauen. Der vermeintliche Vorteil, dass sie eine Lösung gegen eine drohende Altersarmut darstellen könnten, erweist sich bei genauerem Hinsehen schnell als falsch. Gerade die Menschen, die angesichts geringer Einkommen am meisten von Altersarmut bedroht sind, können in vielen Fällen nicht in nennenswertem Umfang vom Riester-Sparen profitieren.

Für einen langfristigen Vermögensaufbau kann es in vielen Fällen attraktiver sein, auf Riester-Produkte und die damit verbundene Förderung zu verzichten und stattdessen in kostengünstigere und effizientere Lösungen zu investieren. Digitale Vermögensverwalter, wie Whitebox, bieten hierzu preiswerte und flexible Lösungen an, die zu Ihren individuellen Bedürfnisse und Anforderungen passen.