Welche Sicherheit habe ich im Fall einer Insolvenz von Whitebox oder der Partnerbank?

Hier greifen mehrere Sicherheitsstufen, die Ihr Vermögen absichern.

Als reine Finanzportfolioverwalter können, dürfen (und wollen) wir uns keinen Zugriff auf Ihr angelegtes Vermögen verschaffen. Alle Konten und Depots, die im Rahmen unserer Vermögensverwaltung für Sie eröffnet werden, werden auf Ihren Namen bei unserer Partnerbank, der flatexDEGIRO Bank AG in Frankfurt a.M. geführt. Eine Insolvenz von Whitebox hätte daher absolut keine Auswirkungen auf Ihre Vermögenswerte - Sie müssten Ihr Vermögen lediglich zu einer anderen Bank übertragen bzw. einen neuen Verwalter beauftragen, da die Vermögensverwaltung durch Whitebox in diesem Fall natürlich enden würde.
Eine Insolvenz unserer Partnerbank wäre insofern unkritisch, als dass alle in Geld gehaltenen Positionen Ihres Portfolios bis zur Obergrenze von 100.000€ pro Person durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt sind. Alle Wertpapiere Ihres Anlagevermögens (die ja den weitaus größeren Teil darstellen) unterliegen dagegen einem gesetzlichen Herausgabeanspruch: Diese würden von der Insolvenz der Bank also nicht berührt werden, Sie könnten Ihre Wertpapiere ganz einfach zu einer anderen Bank Ihrer Wahl transferieren.
Bei einer Insolvenz eines Emittenten eines ETF käme dann der Status als Sondervermögen ins Spiel: Da die von uns im Rahmen der Vermögensverwaltung verwendeten Produkte rechtlich als Sondervermögen eingestuft werden, werden sie im Falle einer Insolvenz eines Herausgebers eines ETF nicht Teil der Insolvenzmasse, sondern aufgelöst und an die Anleger zurückbezahlt.