Einzel- und Gemeinschaftskonten:
Als Inhaber eines Einzel- oder Gemeinschaftskontos können Sie Ihren Freistellungsauftrag bei Whitebox jederzeit online erstellen, einsehen und bearbeiten.
Loggen Sie sich dafür einfach in Ihren Account ein und öffnen Sie das Menü Profil. Wechseln Sie dort in die Rubrik Steuerdaten. Dort finden Sie die Zeile Freistellungsauftrag, wo Sie einen neuen Freistellungsauftrag erfassen bzw. einen bereits bestehenden Auftrag ändern können.
Beachten Sie dabei bitte, dass die Angabe "ledig" oder "verheiratet" mit den bei uns hinterlegten Angaben übereinstimmen muss. Sollte sich Ihr Familienstand geändert haben, ist diese Änderung vorher vorzunehmen (weitere Informationen hierzu).
Die Änderung der Art des Freistellungsauftrags (also von ledig zu verheiratet oder umgekehrt) ist jeweils nur zum Ende eines Jahres möglich.
Minderjährigenkonten:
Freistellungsaufträge für Minderjährigenkonten können nur postalisch eingereicht werden. Das dafür nötige Formular können Sie hier herunterladen:
Freistellungsauftrag herunterladen
Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Dokument bitte per Post an folgende Adresse:
Whitebox GmbH
c/o flatexDEGIRO Bank AG
Pölbitzer Str. 9
08058 Zwickau
Generell gilt:
Freistellungsaufträge können nicht rückwirkend erstellt werden. Sie sind bei Einzel- und Gemeinschaftskonten deshalb frühestens ab dem nächsten Tag gültig, bei Minderjährigen- und Firmenkonten ab dem Tag der Erfassung durch unsere Partnerbank.
Sollte zum Jahresende aber noch nicht der gesamte Freistellungsbetrag ausgenutzt worden sein, prüft unsere Partnerbank automatisch, ob zu viele Kapitalertragsteuern gezahlt wurden. Ist das der Fall, werden zu viel gezahlte Steuern automatisch erstattet.
Wichtig: Falls Sie neben Ihrem Whitebox-Account auch noch anderweitig Kunde unserer Partnerbank, der flatexDEGIRO Bank AG, sein sollten (z.B. über den Online-Broker flatex), beachten Sie bitte unsere weiterführenden Hinweise hierzu.