Die große Mehrheit der Arbeitnehmer hierzulande hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Doch überraschend viele verzichten auf dieses zusätzliche Geld – ein echtes Versäumnis. Denn die Zulage ist eine ideale Möglichkeit, ohne großes finanzielles Risiko langfristig Vermögen aufzubauen. Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen und in was Sie anlegen können.
Das Wichtigste des Artikels im Überblick:
Vermögenswirksame Leistungen (kurz VL oder VwL) sind zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber und für den Vermögensaufbau gedacht. Es handelt sich dabei um freiwillige Leistungen, die aber für viele Berufe im Tarifvertrag garantiert werden. Anspruch darauf können Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter und Soldaten haben. Ob und wieviel VL Ihnen zustehen, regelt der Tarif- oder Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, der Höchstbetrag liegt bei 40 Euro. Zahlt Ihr Arbeitgeber weniger, können Sie die Differenz aus eigenen Mitteln aufstocken.
Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder Betriebsrat an, ob Ihnen VL laut Tarif- oder Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung zustehen. Ist das der Fall, müssen Sie nicht mehr tun, als einen VL-fähigen Sparvertrag abzuschließen und Ihrem Arbeitgeber eine Bestätigung darüber vorzulegen. Die Buchhaltung Ihres Betriebs sorgt dann dafür, dass das Geld direkt auf Ihren Sparvertrag überwiesen wird, nachdem die anteiligen Steuern und Sozialbeiträge vom Bruttolohn abgezogen worden sind.
Grundsätzlich gilt: Sie treffen die Entscheidung, bei welchem Anbieter und in welches Produkt Sie Ihre VL anlegen möchten.
Wenn Sie in bestimmten Branchen wie zum Beispiel der Metall- und Elektroindustrie arbeiten, haben Sie mitunter keine Wahl. Die Betriebe zahlen die vermögenswirksamen Leistungen in Form von altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVWL), die in eine betriebliche oder private Altersvorsorge fließen.
Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen erhalten Sie zusätzlich zu den VL noch die Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Die Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) von maximal 20.000 Euro pro Jahr ist allerdings niedrig gesteckt, sodass in erster Linie Auszubildende und Berufseinsteiger die Zulage bekommen.
Vermögenswirksame Leistungen können in eine Vielzahl von neuen oder bereits bestehenden Verträgen einfließen, etwa
VL-Verträge laufen in der Regel sieben Jahre, der Sparbetrag wird also frühestens nach sieben Jahren ausgezahlt. Bei Fondssparplänen zahlen Anleger sechs Jahre ein, danach ruht der Vertrag ein Jahr. In dieser Pause kann der Arbeitnehmer bereits einen neuen Vertrag abschließen. In einem normalen Berufsleben können Sie so also gut und gerne fünf VL-Verträge „durchsparen“.
Die vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, dass es kaum eine rentablere Anlageform als Aktien gibt. Trotz zwischenzeitlicher Kurseinbrüche haben Aktien vergleichsweise gute Anlageergebnisse gebracht, während sichere Anleihen derzeit so gut wie keine Zinsen abwerfen. Allerdings sollten Sie bei Aktien nicht alles auf eine Karte setzen und immer nur in ein und dasselbe Unternehmen investieren. Sinnvoller ist es, in Aktienfonds anzulegen. Denn Fonds streuen Ihr Geld breit und senken so das Anlagerisiko. Fließt das Geld in aktiv gemanagte Fonds, fallen aber hohe Gebühren an, die die Rendite schmählern. Attraktiver sind kostengünstige Indexfonds.
Die Fondsanteile können Sie nach dem Ende eines Vertrages liegen lassen, solange Sie wollen. Vielleicht sollten Sie sich aber überlegen, ob es nicht rentablere Angebote dafür gibt. Lassen Sie sich doch einmal von einem ausgewiesenen Vermögensexperten einen Vorschlag dazu machen. Wir von Whitebox kennen uns aus mit einem systematischen Vermögensaufbau. Unsere strukturierten Portfolios setzen wir mittels kostengünstigen, passiv gemanagten Anlageprodukten um und suchen dafür über alle Anbieter hinweg die besten Produkte ihrer jeweiligen Klasse aus.