Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Informationen über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in der Vermögensverwaltung.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Whitebox GmbH (nachfolgend Whitebox) zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Whitebox bietet Kunden im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung verschiedene Arten von Anlagestrategien an. Sofern erforderlich, wird in den nachfolgenden Ausführungen zwischen diesen verschiedenen Angeboten unterschieden.

1. Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Als Beispiele sind zu nennen:

Umwelt:

In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen, wie Flüssen, so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Soziales:

Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Unternehmens- und Regierungsführung:

Beispiele für Risiken in diesem Bereich sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption.

2. ESG im Unternehmen Whitebox

Als Unternehmen möchte Whitebox einen Beitrag leisten, Nachhaltigkeitsrisiken zu verringern. Dabei beachtet Whitebox Nachhaltigkeitsziele in ihrer Unternehmensorganisation.

Wir möchten die ESG-Faktoren nicht nur mittelfristig innerhalb des Investmentprozesses berücksichtigen, sondern integrieren diese bereits heute in unserem Arbeitsalltag. Wir legen Wert auf ressourcenschonende Prozesse, im Büroalltag sind nachhaltige Standards etabliert, wie beispielsweise: möglichst papierloses Arbeiten, Mülltrennung, bewusstes Heizen, Auswahl ressourcenschonender Verkehrsmittel.

3. Information zu den Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungsprozessen

Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken werden bei Whitebox je nach Vermögensverwaltungsstrategie unterschiedlich gehandhabt. Differenziert wird nach den für die konventionellen Vermögensverwaltungsstrategien geltenden Grundsätzen und denen für die nachhaltigen Strategien “Whitebox Value Green“, Whitebox Global Green“ und „Whitebox ESG Champions“ (im Folgenden „Green-Strategien“).

3.1 Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei konventionellen Vermögensverwaltungsstrategien

Im Rahmen aller Vermögensverwaltungsstrategien von Whitebox werden ausschließlich Anteile an börsengehandelten und nicht-börsengehandelten Fonds angeschafft und veräußert. Im Rahmen der Vermögensverwaltungsstrategien kann daher nur mittelbar durch die Anschaffung entsprechender Fonds in verschiedene Anlageklassen investiert werden. Eine unmittelbare Anlage in Aktien oder Anleihen einzelner Unternehmen als Anlageobjekt ist nicht vorgesehen. Nachhaltigkeitsrisiken, wie auch andere Risiken der Kapitalanlage, werden vor allem durch eine grundsätzlich breite Diversifikation über Regionen, Wirtschaftszweige und Anlageklassen hinweg gemindert. Außerdem berücksichtigt Whitebox in ihrem Investitionsentscheidungsprozess neben allgemeinen Finanzdaten auch Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Fundamentalanalyse. Werden Nachhaltigkeitsrisiken eines Zielinvestments identifiziert, erfolgt eine Bewertung nach dem Ermessen von Whitebox, wie wahrscheinlich die Verwirklichung dieser Risiken ist und ob die Risiken in dem möglichen Erwerbspreis hinreichend berücksichtigt sind. Die Entscheidung, welche Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt und wie sie bewertet werden, obliegt der subjektiven Einschätzung von Whitebox und damit einem entsprechenden Prognoserisiko. Unter Gesamt-Risiko- und Ertragsgesichtspunkten und der Berücksichtigung von Ausschlüssen entscheidet Whitebox stets nach eigenem Ermessen, welche Komponenten letztendlich ausschlaggebend sind.

3.2 Art und Weise der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den Vermögensverwaltungsstrategien „Green“

Im Rahmen der Vermögensverwaltungsstrategien „Green“ werden Nachhaltigkeitsrisiken über die in Ziffer 3.1 beschriebene Weise hinaus im Rahmen der Auswahl entsprechender Finanzinstrumente und deren Gewichtung innerhalb der Vermögensverwaltungsstrategie berücksichtigt.

Bei der Auswahl der Finanzinstrumente werden zusätzlich zu sonst angewandten Auswahlkriterien Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Einzelheiten zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Green-Strategien können dem jeweiligen Dokument „Vorvertragliche Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten“ im Kapitel „ Welche Nachhaltigkeitsindikatoren werden zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, die durch dieses Finanzprodukt beworben werden, herangezogen?" entnommen werden.

4. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Whitebox hat für ihre Green-Strategien eigene Konzeptionen zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten entwickelt, berücksichtigt im Rahmen der Vermögensverwaltung aber nicht die nachteiligen Auswirkungen etwaiger Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088.

Whitebox beabsichtigt ihren Kunden zunehmend weitere Finanzprodukte anzubieten, die Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Allerdings sieht Whitebox derzeit davon ab, bei ihren Green-Strategien die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der formalen Definition in Art. 2 Nr. 24 der Verordnung (EU) 2019/2088 zu berücksichtigen, da die Auswirkungen auf die Rendite bei diesem starren aufsichtsrechtlichen Konzept derzeit noch nicht absehbar sind. Hinzukommt, dass hinsichtlich zahlreicher Finanzprodukte noch keine hinreichende Datengrundlage vorhanden ist und diese daher aus dem potenziellen Anlageuniversum ausscheiden würden, wodurch das Anlageuniversum zu Lasten einer sinnvollen Diversifikation von Portfolien weiter eingeengt würde.

5. Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Whitebox hält ein Vergütungssystem vor, das Entscheidungen, die durch falsche Anreize beeinflusst werden könnten, entgegenwirkt. Insbesondere werden dadurch auch keine Anreize gesetzt, Nachhaltigkeitsrisiken zu ignorieren.

6. Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen mit Angaben nach Art. 10 Offenlegungsverordnung