Risikohinweise

1. Allgemeines

Finanzanlagen sind stets mit Risiken verbunden. Im Rahmen unseres Anlageprozesses klären wir Sie detailliert über die in unserem Modell relevanten möglichen Risiken auf. Auf die entsprechenden Hinweise und zur Verfügung gestellten Dokumente sei entsprechend verwiesen. An dieser Stelle möchten wir Sie jedoch bereits auf ein paar wesentliche Risiken im Zusammenhang mit Finanzanlagen im Allgemeinen, aber auch den bei uns eingesetzten Produkten hinweisen.

2. Generelle Risiken von Finanzanlagen

2.1. Allgemeines Marktrisiko

Der Anleger trägt das Risiko, dass Änderungen von Marktpreisen wie beispielsweise Aktienkurse, Zinsen, Wechselkurse oder Rohstoffpreise zu starken Wertschwankungen seiner Finanzinstrumente sowie zu Teil- oder gar Totalverlusten führen können. Ursächlich hierfür können Änderungen der rechtlichen, steuerlichen, politischen oder sonstige Faktoren sein, die die allgemeinen Marktgegebenheiten oder den Emittenten der Finanzinstrumente beeinflussen.

2.2. Konjunkturrisiko

Der Anleger trägt das Risiko, dass der Wert seiner Finanzanlagen aufgrund des Konjunkturzyklus schwankt. Unter Konjunktur versteht man die Geschäftslage einer Volkswirtschaft. Sie wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt und verläuft in einem sich wiederholenden Zyklus, der aus den vier Phasen Aufschwung/Expansion, Hochkonjunktur/Boom, Abschwung/Rezession und Tiefphase/Depression besteht. Ein Zyklus dauert typischerweise drei bis acht Jahre, wobei die einzelnen Phasen unterschiedlich lang ausfallen können. Inwiefern einzelne Wirtschaftssektoren von ihm betroffen sind, kann ebenso variieren wie sein Verlauf in den Volkswirtschaften anderer Länder. Darüber hinaus können geplante und tatsächliche Veränderungen in der staatlichen Konjunktur- und Finanzpolitik den Zyklus zusätzlich beeinflussen und demzufolge Änderungen in Wertpapierkursen sowie Währungskursen hervorrufen. Dies kann selbst dort zu negativen Kursentwicklungen führen, wo die Aussichten anfänglich für günstig befunden wurden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Verlauf der Konjunktur und die Entwicklung der Wertpapierkurse zeitlich auseinander fallen können. Der Kauf- bzw. Verkaufszeitpunkt von Finanzinstrumenten kann somit einen Einfluss auf den Anlageerfolg haben.

2.3. Inflationsrisiko

Der Anleger trägt das Risiko, dass real sowohl der Wert als auch der Ertrag seines Vermögens aufgrund einer Geldentwertung bzw. Minderung der Kaufkraft des Geldes abnimmt. Bereits eine Inflationsrate von 5% kann innerhalb von sechs Jahren zu einem realen Wertverlust von einem Viertel des Geldvermögens führen. Bei einer Anlage ist daher der reale Ertrag (Realverzinsung), also die Differenz zwischen Rendite durch Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen und der Inflationsrate zu berücksichtigen.

2.4. Liquiditätsrisiko

Der Anleger trägt das Risiko, seine Vermögenswerte nicht zu jeder Zeit zu marktgerechten Preisen verkaufen zu können. Hierdurch können ihm Handelskosten entstehen. Diese schlagen sich in der Differenz zwischen dem tatsächlich erzielten Kurs und dem theoretischen Marktwert nieder, welche wiederum von der Handelsspanne zwischen am Markt angebotenen An- und Verkaufskursen beeinflusst wird. So läuft ein Anleger in einem illiquiden Markt Gefahr, dass seine Orderausführung erst zeitlich verzögert erfolgt und/oder er unvorteilhafte Kurse in Kauf nehmen muss.

2.5. Sonstige generelle Risiken

2.5.1. Volatilität

Der Anleger trägt das Risiko, dass Wertpapiere im Zeitverlauf Schwankungen unterliegen können. Diese Schwankungen werden unter dem Begriff Volatilität zusammengefasst. Ihre Berechnung erfolgt in einem statistischen Verfahren auf Basis historischer Daten. Je höher die Volatilität bzw. die Schwankungsbreite einer Finanzanlage ist, desto risikoreicher ist sie.

2.5.2. Informationsrisiko

Der Anleger trägt bei jedem Geschäftsabschluss das Risiko, Fehlentscheidungen aufgrund von falschen, falsch verstandenen oder unvollständigen Informationen zu treffen, die sich negativ auf den Wert seines Vermögens auswirken.

2.5.3. Psychologisches Marktrisiko

Der Anleger trägt das Risiko, dass sich psychologische Effekte nachteilig auf die Wertentwicklung seiner Anlage auswirken können. Das Verhalten von Anlegern unterliegt oft irrationalen Faktoren. Gerüchte, Stimmungen und Meinungen können signifikante Auswirkungen auf Kursverläufe haben, die teilweise nicht durch fundamentale Daten erklärbar sind.

2.5.4. Steuerliches Risiko

Der Anleger trägt das Risiko, dass sich steuerliche Aspekte negativ auf seinen Anlageerfolg auswirken. Kapitalerträge sind für den Anleger steuerpflichtig. Der Anleger sollte sich gegebenenfalls mit Hilfe eines Steuerberaters über die steuerliche Behandlung seiner beabsichtigten Finanzanlage orientieren. Das Steuerrecht eines Landes wirkt sich jedoch nicht nur auf die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen und damit auf den Anleger selbst aus, sondern auch auf eine Anlage. Regelungen mit Einfluss auf beispielsweise die Ertragslage von Unternehmen, können negative Auswirkungen auf deren Kursentwicklung haben. Zu beachten gilt in diesem Zusammenhang auch, dass sowohl Steuergesetze mit Bezug auf den Anleger als auch jene mit Bezug auf Anlagen Änderungen unterworfen sind.

2.5.5. Risiko durch Kosten

Der Anleger trägt das Risiko, dass sich Kosten im Zusammenhang mit seinen Finanzanlagen negativ auf seinen Anlageerfolg auswirken. Grundsätzlich gilt, dass die Erträge von Finanzinstrumenten erst dann gewinnbringend für den Anleger sind, sobald alle Kosten gedeckt sind. Die Höhe der Kosten beeinflusst damit maßgeblich das Erreichen der Gewinnzone. Sie verringern etwaige Gewinne und erhöhen etwaige Verluste. Kosten können sowohl durch Transaktionen, Depotführung, sonstige Finanzdienstleistungen, sowie Verwaltungsentgelte für Produkte anfallen. Hierbei sind stets die Gesamtkosten über die Gesamtanlagedauer zu beachten.

2.5.6. Risiko durch Inanspruchnahme von Kredit

Der Anleger trägt ein erhöhtes Verlustrisiko, wenn er für den Erwerb von Finanzinstrumenten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen aus Finanzgeschäften Kredit in Anspruch nimmt. In diesem Fall muss der Anleger, wenn sich der Markt entgegen seinen Erwartungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Verlust hinnehmen, sondern auch den Kredit verzinsen und zurückzahlen. Dies kann zu Verlusten in unkalkulierbarer Höhe führen und den Betrag des eingesetzten Kapitals übersteigen. Falls der Anleger die Kreditfinanzierung durch Beleihung seines Anlagedepots herbeiführt, kann es auch bereits sehr kurzfristig passieren, dass bei einer durch die Kursentwicklung bedingten Überschreitung des Beleihungsrahmens weitere Sicherheiten durch die kreditgebende Bank gefordert werden. Falls der Anleger dann nicht in der Lage ist, diese Sicherheiten anderweitig zu beschaffen, kann er zu einem Verkauf der Depotwerte zu einem ungünstigen Moment gezwungen sein.

2.5.7. Keine Risikominimierung durch behördliche Aufsicht

Der Anleger erfährt hinsichtlich seiner Anlagegeschäfte keine Risikominderung dadurch, dass die von ihm beauftragten Finanzdienstleister unter behördlicher Aufsicht stehen.

2.5.8. Technisches Risiko

Der Anleger trägt das Risiko, dass technische Beschränkungen bzw. Unterbrechungen der Systeme und/oder Leitungen wie beispielsweise eine Unterbrechung oder Störung des Telefonnetzes, des Internets und anderer Kommunikationssysteme ihn an einer Auftragsplatzierung hindern und er somit nachteilige Auswirkungen auf seinen Anlageerfolg in Kauf nehmen muss.

3. Risiken von Fonds/ETFs

3.1. Verlustrisiko

Der Anleger trägt das Risiko, dass er einen Teil- oder Totalverlust seines angelegten Kapitals erleidet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Wert des Anlagefonds/ETFs sinkt und er seine Anteile zu einem tieferen als seinem Einstandspreis verkauft.

3.2. Tracking-Risiko

Der Anleger trägt das Risiko, dass die Rendite eines Anlagefonds/ETFs aufgrund der anfallenden Verwaltungsgebühren niedriger ist als die Rendite des zugrundeliegenden Indexes bzw. der Benchmark. Im Falle von physisch replizierenden ETFs können zusätzlich der Zeitpunkt von Dividendenzahlungen sowie die steuerliche Behandlung von Dividenden zu weiteren Abweichungen von der Benchmark führen.

3.3. Indexrisiko

Der Anleger trägt das Risiko, dass nicht gewährleistet werden kann, dass der abgebildete Index eines passiv verwalteten Anlagefonds/ETFs gleich bleibt oder auch zukünftig auf die gleiche Art und Weise berechnet wird. Darüber hinaus kann die Zusammensetzung eines Index ein Risiko darstellen. Dies kann die Auswahl einzelner Titel und deren Gewichtung betreffen. In einigen Indizes sind die enthaltenen Unternehmen nach der Marktkapitalisierung gewichtet, in anderen ist die Gewichtung von der Marktkapitalisierung unabhängig. Ersteres birgt das Risiko eines prozyklischen Verhaltens von index-nachbildenden Anlagefonds/ETFs.

3.4. Kündigungs-/Übertragungsrisiko

Der Anleger trägt das Risiko, dass die Kapitalanlagegesellschaft das Sondervermögen auf ein anderes Sondervermögen derselben Kapitalanlagegesellschaft überträgt und somit leicht abweichende Anlagegrundsätze zur Anwendung kommen können. Zudem kann eine Kapitalanlagegesellschaft die Verwaltung eines Sondervermögens kündigen, was entweder zur Abwicklung des Sondervermögens durch die Depotbank oder zur Übernahme der Verwaltung durch eine andere Kapitalanlagegesellschaft führen kann.

3.5. Risiko der Schließung eines Anlagefonds/ETFs

Der Anleger trägt das Risiko, dass die Kapitalanlagegesellschaft einen Anlagefonds/ETF schließt. Im Falle einer Fondsschließung ist das Kapital nicht zwingend verloren. In der Regel wird der Anlagefonds/ETF entweder zum Nettoinventarwert zurückgekauft und der aktuelle Gegenwert des Anlagefonds/ETF in bar ausgezahlt oder der investierte Betrag wird auf Verlangen des Anlegers in ein anderes Anlagefonds-/ETF-Fondsvermögen der gleichen Gesellschaft übertragen. Insoweit trägt aber der Anleger das Bonitätsrisiko hinsichtlich der Kapitalanlagegesellschaft.

3.6. Liquiditätsrisiko

Der Anleger trägt im Falle von Anlagefonds/ETFs zusätzlich zum generellen Liquiditätsrisiko (siehe „Generelle Risiken von Finanzanlagen“) das Risiko, dass die zugrunde liegenden Basiswerte illiquide werden. Dies kann dazu führen, dass die Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme von Fondsanteilen zeitweise aussetzt oder den Anlagefonds/ETF gar liquidiert.

3.7. Sekundärmarktrisiko

Der Anleger trägt das Risiko, dass die dauerhafte Notierung eines ETFs an einer Börse nicht gewährleistet ist. Der Handel des ETFs kann daher – auch wenn er über den regulierten Markt erworben wurde – in Zukunft möglicherweise nur erschwert, nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder überhaupt nicht mehr möglich sein. Dies gilt selbst dann, wenn ein Market-Maker involviert ist.

3.8. Risiko bei Wertpapierleihgeschäften

Der Anleger trägt das Risiko, dass es aufgrund von Wertpapierleihgeschäften von Kapitalanlagegesellschaften zu Liquiditätsproblemen kommen kann. Kapitalanlagegesellschaften, so auch Anbieter von physisch replizierenden ETFs, verleihen bisweilen erworbene Wertpapiere, um auf diese Weise eine Zusatzrendite zu generieren. Hierbei besteht das Risiko eines erhöhten Verkaufs- bzw. Rückgabeverlangens der Anleger, das bei denjenigen, die Wertpapiere weiterverliehen haben, zu Liquiditätsproblemen führen kann. Dies birgt die Gefahr, dass die vom ETF bzw. Anleger nachgefragte Liquidität nicht bedient werden kann. Bei Wertpapierleihgeschäften ergeben sich außerdem zusätzliche Kontrahentenrisiken durch die damit verbundene Einbindung einer weiteren Gegenpartei.

3.9. Gegenparteirisiko (bei swap-basierten/synthetischen ETFs)

Der Anleger trägt im Falle von swap-basierten ETFs das Risiko, dass die Gegenpartei des Tauschgeschäfts (Swap) ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Im Gegensatz zu physisch replizierenden ETFs sind synthetische ETFs nämlich nicht in die Werte investiert, die den zugrunde liegenden Index ausmachen. Stattdessen hält der synthetische ETF einen Korb an Sicherheiten, der ggf. auch ganz anders aussehen kann als der abgebildete Index. Daneben besteht ein Swap-Kontrakt mit einer Gegenpartei. Inhalt dieser Vereinbarung ist ein Tausch der Performance des Korbes gegen die Performance des eigentlichen Referenzindex. Die Gegenpartei ist üblicherweise eine Investmentbank. Falls die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, läuft der Anleger Gefahr, dass dies einen Verlust nach sich ziehen kann.

3.10. Risiko aus Besicherungsstrukturen

Der Anleger trägt das Risiko, das sich Charakteristika in den Besicherungsstrukturen negativ auf den Wert seiner Anlagen auswirken. Das Vertrauen von Anlegern, insbesondere bei swap-basierten ETFs, hängt nicht unwesentlich von den gestellten Sicherheiten ab. Dieses Vertrauen kann durch Risiken, die sich aus den Besicherungsstrukturen ergeben können, gestört werden. Beispielhaft seien hierdie Bewertung und Qualität der Sicherheiten, die Fähigkeit des Kontrahenten, bei einem Wertverlust weitere Sicherheiten zu stellen, sowie die Qualität des Sicherheiten-Managements genannt. Darüber hinaus besteht in Phasen erhöhter Kontrahentenrisiken und gesteigerten Marktmisstrauens die Gefahr, dass ETFs von Anlegern verstärkt zurückgegeben werden. Grundsätzlich sei zudem darauf hingewiesen, dass Besicherungsstrukturen nicht alle theoretisch möglichen Risiken abzusichern suchen, sondern nur gewisse. Sicherheiten können ausfallen oder ungenügend sein.

3.11. Risiko aus Interessenkonflikten bei Funktionenkonzentration

Der Anleger trägt das Risiko, dass Interessenkonflikte, die sich aus Funktionenkonzentrationen ergeben, zu Problemen bei der Liquidierbarkeit der Aktiva führen, die wiederum in Verlusten des Anlegers resultieren kann. Dies kann beispielsweise im F alle von ETFs sein, bei denen Konzerngesellschaften der Kapitalanlagegesellschaft weitere Funktionen abdecken (z.B. Depotbankfunktion, Swap-Kontrahent, Index-Sponsor). Diese Interessenkonflikte können zu einer Lockerung der Risikomanagement-Standards führen, etwa durch sinkende Qualitätsanforderungen an die zur Besicherung verwendeten Aktiva.

4. Risiken von ETCs

4.1. Verlustrisiko

Der Anleger trägt das Risiko, dass er einen Teil- oder Totalverlust seines angelegten Kapitals erleidet. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Wert des ETCs sinkt und er seine Anteile zu einem tieferen als seinem Einstandspreis verkauft.

4.2. Emittentenrisiko

Der Anleger trägt das Risiko, dass der Emittent eines ETCs temporär oder dauerhaft zahlungsunfähig wird. ETCs stellen kein Sondervermögen dar und werden der Konkursmasse des Emittenten zugerechnet. Auch der Einlagenschutz greift im Falle einer Insolvenz des Emittenten nicht. Generell wird der Wert des ETCs durch die allgemeine Einschätzung der Möglichkeiten des Emittenten beeinflusst, jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Falls sich diese Einschätzung hinsichtlich der Bonität eines Emittenten verschlechtert, kann dies einen negativen Einfluss auf den Wert des ETCs haben.

4.3. Tracking-Risiko

Der Anleger trägt im Falle eines index-abbildenden Produkts das Risiko, dass nicht gewährleistet werden kann, dass der abgebildete Index eines ETCs gleich bleibt oder auch zukünftig auf die gleiche Art und Weise berechnet wird. Darüber hinaus kann die Zusammensetzung eines Index ein Risiko darstellen. Dies kann die Auswahl einzelner Titel und deren Gewichtung betreffen. In einigen Indizes sind die enthaltenen Unternehmen nach der Marktkapitalisierung gewichtet, in anderen ist die Gewichtung von der Marktkapitalisierung unabhängig. Ersteres birgt das Risiko eines prozyklischen Verhaltens von index-nachbildenden ETCs.

4.4. Indexrisiko

Der Anleger trägt im Falle eines index-abbildenden Produkts das Risiko, dass nicht gewährleistet werden kann, dass der abgebildete Index eines ETCs gleich bleibt oder auch zukünftig auf die gleiche Art und Weise berechnet wird. Darüber hinaus kann die Zusammensetzung eines Index ein Risiko darstellen. Dies kann die Auswahl einzelner Titel und deren Gewichtung betreffen. In einigen Indizes sind die enthaltenen Unternehmen nach der Marktkapitalisierung gewichtet, in anderen ist die Gewichtung von der Marktkapitalisierung unabhängig. Ersteres birgt das Risiko eines prozyklischen Verhaltens von index-nachbildenden ETCs.

4.5. Risiko aus Besicherungsstrukturen

Der Anleger trägt das Risiko, dass sich Charakteristika in den Besicherungsstrukturen negativ auf den Wert seiner Anlagen auswirken. Das Vertrauen von Anlegern, insbesondere bei swap-basierten ETCs, hängt nicht unwesentlich von den gestellten Sicherheiten ab. Dieses Vertrauen kann durch Risiken, die sich aus den Besicherungsstrukturen ergeben können, gestört werden. Beispielhaft seien hier die Bewertung und Qualität der Sicherheiten, die Fähigkeit des Kontrahenten, bei einem Wertverlust weitere Sicherheiten zu stellen, sowie die Qualität des Sicherheiten-Managements genannt. Darüber hinaus besteht in Phasen erhöhter Kontrahentenrisiken und gesteigerten Marktmisstrauens die Gefahr, dass ETCs von Anlegern verstärkt eingelöst werden. Grundsätzlich sei zudem darauf hingewiesen, dass Besicherungsstrukturen nicht alle theoretisch möglichen Risiken abzusichern suchen, sondern nur gewisse. Sicherheiten können ausfallen oder ungenügend sein.

4.6. Risiko der außerordentlichen Kündigung

Der Anleger trägt im Falle von Produkten, die diese Möglichkeit grundsätzlich vorsehen, das Risiko, dass der Emittent die Wertpapiere bei Eintritt bestimmter Umstände außerordentlich kündigt und vorzeitig einlöst. Der dann gezahlte Betrag kann niedriger sein als der Betrag, den die Inhaber der ETCs erhalten hätten, wenn keine außerordentliche Kündigung erfolgt wäre. Zusätzlich kann es sein, dass der gezahlte Betrag in derartigen Fällen noch durch Abzug der Abwicklungskosten aufgrund der vorzeitigen Fälligkeit negativ beeinflusst wird. Außerdem kann der Zeitpunkt, an dem der Emittent eine außerordentliche Kündigung ausspricht, aus Sicht des Anlegers ungünstig sein, da er einen weiteren Kursanstieg erwartet. Es kann für den Anleger auch unvorteilhaft sein, wenn er den erlösten Betrag nur zu einer Rendite anlegen kann, die unter der erwarteten Rendite des vorzeitig eingelösten ETCs liegt. Da die Umstände, wann ein außerordentliches Kündigungsrecht des Emittenten besteht, in den Emissionsbedingungen dargelegt sind, können sich bereits Anpassungen der Emissionsbedingungen negativ auf den Wert des ETCs sowie dessen Kündigungsbetrag auswirken.

4.7. Risiken der laufenden Erträge

Der Anleger trägt das Risiko, dass ETCs typischerweise keine periodischen Zinszahlungen oder sonstigen Ausschüttungen während der Laufzeit vorsehen und insofern keine laufenden Einnahmen generieren. Mögliche Wertverluste können somit nicht durch sonstige Einnahmen im Zusammenhang mit den ETCs kompensiert werden.

4.8. Risiko aus Interessenkonflikten bei Funktionenkonzentration

Der Anleger trägt das Risiko, dass Interessenkonflikte, die sich aus Funktionenkonzentrationen ergeben, zu Problemen bei der Liquidierbarkeit der Aktiva führen, die wiederum in Verlusten des Anlegers resultieren kann. Dies kann beispielsweise im Falle von ETCs sein, bei denen Konzerngesellschaften des Emittenten weitere Funktionen abdecken (z.B. Depotbankfunktion, Swap-Kontrahent, Index-Sponsor). Diese Interessenkonflikte können zu einer Lockerung der Risikomanagement-Standards führen, etwa durch sinkende Qualitätsanforderungen an die zur Besicherung verwendeten Aktiva.

4.9. Sekundärmarktrisiko

Der Anleger trägt das Risiko, dass die dauerhafte Notierung eines ETC an einer Börse nicht gewährleistet ist. Der Handel des ETCs kann daher – auch wenn er über den regulierten Markt erworben wurde – in Zukunft möglicherweise nur erschwert, nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder überhaupt nicht mehr möglich sein. Dies gilt selbst dann, wenn ein Market-Maker involviert ist.

4.10. Risiko der Ersetzung des Emittenten

Der Anleger trägt das Risiko, dass der Emittent, so die Emissionsbedingungen ein derartiges Recht vorsehen, jederzeit berechtigt sein kann, ohne seine Zustimmung einen neuen Emittenten an die Stelle des bisherigen Emittenten zu setzen. In diesem Fall kann der Anleger dem Insolvenzrisiko des neuen Emittenten ausgesetzt sein.

4.11. Rechtsrisiko bei ausländischen ETCs

Der Anleger trägt das Risiko, dass für ihn gegenüber den Regelungen seines Heimatlandes ungünstiges Recht zur Anwendung kommt. Wenn der ETC von einem ausländischen Emittenten ausgegeben wurde, unterliegt er in der Regel dem Recht des jeweiligen Landes.

5. Risiken im Zusammenhang mit einer Vermögensverwaltung

Risiken für den Anleger resultieren insbesondere aus der Auswahl des für ihn richtigen Partners. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Bereich Kapitalanlage vielfältige Meinungen und Philosophien vorherrschen, und dass die Gleichschaltung der Interessen von Kunde und Dienstleister teils schwierig ist, da Vermögensverwalter unabhängig oder abhängig als Vertreter einer Bank mit eigenem Produktangebot auftreten können. Auch die sogenannt unabhängigen Vermögensverwalter haben jedoch oft Anreize von Produktherstellern oder Depotbanken, mit denen sie zusammenarbeiten, die zumindest geeignet sind, Kundeninteressen zuwider zu laufen. Weiterhin ist für den Kunden zu berücksichtigen, dass die Kosten für die Inanspruchnahme der Dienstleistung Vermögensverwaltung teilweise sehr stark variieren und dass hierbei nicht nur die direkten Kosten relevant sind, sondern die Gesamtkosten, die der Kunde schließlich tragen muss. Hierzu gehören neben der Vermögensverwaltungsgebühr per se auch Produktkosten, Gebühren der Depotbank für Depotführung und Handel sowie etwaige Zusatzgebühren für eine breite Palette möglicher Extradienstleistungen.
Ganz generell kann es zu fahrlässig oder gar vorsätzlich falschen Entscheidungen kommen, die dem Interesse des Kunden zuwiderlaufen. Eine Garantie auf eine bestimmte Wertentwicklung kann ein Vermögensverwalter auch ohne Pflichtverletzung in keinem Fall geben.