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Altersvorsorgedepot

Ihre Rente, aber in gut.

Ab dem 1. Januar 2027 startet das neue Altersvorsorgedepot. Denken Sie Ihre Rente neu und sichern Sie sich die volle Marktrendite, staatliche Förderung und Steuervorteile on top.

Die Zukunft der Altersvorsorge.

Das neue Altersvorsorgedepot macht Schluss mit starren Garantien und teuren Versicherungsmänteln. Wir investieren Ihr Geld staatlich gefördert direkt in den globalen Kapitalmarkt – weltweit gestreut über kostengünstige ETFs und mit automatisiertem Rebalancing für maximale Renditechancen.

Auch bestehende Sparer profitieren: Ab dem voraussichtlichen Start im Jahr 2027 können Sie alte Riester-Verträge ganz unkompliziert in Ihr neues Whitebox-Depot übertragen und endlich rentabel anlegen.

 

Bis zu 540 €

erhalten Sie pro Jahr als Grundzulage direkt ins Depot

Bis zu 300 €

gibt es zusätzlich pro Jahr und Kind als Zulage 

Ab 10 €

Mindestbeitrag pro Monat können Sie die Förderung nutzen

0 € Steuern

fallen in der Anspar­phase an - erst die Rente wird besteuert

 

Ich bin Jahre alt, und habe Kind(er). Ich verdiene aktuell € brutto pro Jahr und möchte mit in Rente gehen. Dafür möchte ich pro Monat € sparen.
Grundzulage / Jahr 0 € (max. 540 €)
Kinderzulage / Jahr 0 € (max. 300 €/Kind)
Steuervorteil / Jahr 0 € (Günstigerprüfung)
Bonus (einmalig) 0 € (Unter 25 Jahre)

Ansparen bis 67

Aus monatlich 150 € werden voraussichtlich 0 €.

Steuervorteil jährlich reinvestieren

Auszahlen bis 85

0 €

Rente monatlich (brutto)

ca. 0 € netto

0 €

Einmalzahlung (brutto)

ca. 0 € netto

0 €

Rente monatlich (brutto)

ca. 0 € netto

Warum gefördert vorsorgen?

Ein staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot bringt bei gleicher Rendite 0 € mehr Rente pro Monat als ein normales Depot. Verglichen mit einem normalen Sparkonto ist der Unterschied sogar noch deutlicher.

Altersvorsorgedepot

Rendite: 7,5 % p.a.
0 €
Kapital am Ende
0 €
Rente monatlich (brutto)

Normales Depot

Rendite: 7,5 % p.a.
0 €
Kapital am Ende
0 €
Rente monatlich (brutto)

Sparkonto

Zinssatz: 2 % p.a.
0 €
Kapital am Ende
0 €
Rente monatlich (brutto)
Hinweise zur Berechnung
  1. Rechtliche Grundlage: Die Berechnung basiert auf den aktuellen Plänen der Bundesregierung zum Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Mehr zur Gesetzeslage.
  2. Rendite und Zinseszinseffekt: Um den reinen Mehrwert der staatlichen Förderung zu isolieren, unterstellen wir für das Altersvorsorgedepot und das normale Depot eine identische Wertentwicklung von 7,5 % p.a. (Sparkonto: 2,0 % p.a.). Die Verzinsung der monatlichen Eigenbeiträge erfolgt unterjährig.
  3. Anlagezeitpunkt der Förderung: Während Ihre Eigenbeiträge monatlich investiert werden, fließen die staatlichen Zulagen (Grund-, Kinder- und Berufseinsteigerzulage) sowie etwaige reinvestierte Steuervorteile dem Modellrechner systembedingt jeweils als Einmalzahlung zum Jahresende zu. Übersteigt der Steuervorteil zusammen mit dem Jahresbeitrag den Maximalbeitrag von 6.840 €, wird nur der erlaubte Anteil reinvestiert.
  4. Auszahlungsphase & Flexibilität: Der Rechner geht von einer monatlichen, konstanten Auszahlung ab dem von Ihnen gewählten Renteneintrittsalter bis zum Ende des 85. Lebensjahres aus. Dabei unterstellen wir, dass jeweils nur der monatliche Rentenbetrag entnommen wird und das restliche Kapital weiterhin mit der identischen Rendite angelegt bleibt. Alternativ berechnet das Modell die gesetzlich erlaubte Teilkapitalauszahlung von 30 % des Gesamtkapitals zu Beginn der Rente.
  5. Steuern im Alter (Netto-Schätzung): Beim Altersvorsorgedepot greift in der Rente die volle nachgelagerte Einkommensbesteuerung. Da Ihr genauer Steuersatz im Alter unbekannt ist, weisen wir die Hauptwerte brutto aus. Für die Netto-Schätzwerte nutzen wir eine dynamische Logik: Wir berechnen Ihren heutigen Grenzsteuersatz. Für die laufende Rente ziehen wir von diesem Satz pauschal 10 Prozentpunkte ab. Für eine etwaige Teilauszahlung zu Beginn der Auszahlphase wenden wir (aufgrund der zu erwartenden Steuerprogression) den vollen heutigen Grenzsteuersatz an.

Kapitalanlagen bergen Risiken. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen sowie prognostizierte Renditen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Whitebox erbringt keine Steuerberatung. Die steuerliche Behandlung ist von Ihren individuellen Verhältnissen abhängig und kann sich künftig ändern. Mehr zur Gesetzeslage.

So funktioniert das Altersvorsorgedepot:

1. Die Ansparphase

Sie zahlen während Ihres Berufslebens flexibel ein. Der Staat fördert Sie mit Zulagen sowie Steuerersparnissen. Der große Vorteil: Kursgewinne, Dividenden und Zinsen wachsen in dieser Zeit komplett steuerfrei - keine Abgeltungssteuer, keine Vorabpauschale.

2. Die Auszahlphase

In der Rente können Sie schrittweise auf Ihr Kapital zurückgreifen. Dabei sind zu Beginn bis zu 30 % als Einmalauszahlung möglich, der Rest fließt in einen monatlichen Entnahmeplan. Versteuert wird erst jetzt, also zum meist deutlich niedrigeren persönlichen Rentensteuersatz. 

Details im Überblick:

  • Einzahlung: Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 10 €. Die volle staatliche Förderung erhalten Sie bei einer Sparrate von 150 € im Monat. Maximal können Sie 570 € monatlich ansparen und steuerlich absetzen.
  • Förderung: Sie erhalten jährlich bis zu 540 € Grundzulage (50 Cent Förderung je Euro bis 360 €/Jahr, danach 25 Cent bis max. 1.800 €/Jahr). Zusätzlich gibt es 300 € pro Kind und einmalig 200 € Startbonus für unter 25-Jährige. Ihre Beiträge sind zudem steuerlich absetzbar – das Finanzamt prüft automatisch, ob Ihnen dadurch weitere Steuervorteile zustehen.
  • Auszahlung: Sie können ab 65 Jahren auf Ihr Kapital zugreifen. Zu Beginn sind bis zu 30 % als Einmalauszahlung möglich, während der Rest als monatlicher Entnahmeplan bis mindestens zu Ihrem 85. Lebensjahr fließt.
  • Vorzeitige Entnahme: Eine frühere Entnahme ist jederzeit möglich, kostet Sie jedoch die staatliche Förderung. Eine Ausnahme bildet lediglich die Entnahme für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum.
  • Steuer: In der Ansparphase wachsen Ihre Erträge durch die ausbleibende Vorabpauschale komplett steuerfrei. Erst im Alter wird die Rente zum meist deutlich niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuert. 

Warum bei Whitebox?

Weltkugel Wir setzen auf Weltkasse.

Wir investieren Ihr Kapital breit gestreut in die besten ETFs. So profitieren Sie verlässlich von den globalen Kapitalmärkten. 

 
Tacho Wir halten uns an Ihr Tempo.

Unser Rebalancing greift automatisch ein, sobald Ihr Portfolio abweicht. So entspricht Ihre Anlage immer exakt Ihrer gewählten Risikostufe. 

 
Service Wir sind für Sie da.

Digitale Vermögensverwaltung heißt bei uns nicht, dass Sie allein sind. Wir sind für Sie da – persönlich, kompetent und nahbar.

 

 

Ihre Rente, aber in gut: Jetzt vormerken!

Das neue Altersvorsorgedepot startet voraussichtlich am 1. Januar 2027. Sichern Sie sich schon heute Ihren Vorsprung und machen Sie Schluss mit teuren Garantien. Setzen Sie bei Ihrer Altersvorsorge stattdessen auf die volle Marktrendite eines ETF-Portfolios – kombiniert mit attraktiven staatlichen Zulagen und starken Steuervorteilen.

Tragen Sie sich jetzt unverbindlich auf unsere Warteliste ein. Wir halten Sie über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden und informieren Sie als Erste, sobald Sie Ihr gefördertes Whitebox-Depot eröffnen können.

Grundlagen zum Altersvorsorgedepot

Wer kann das neue Altersvorsorgedepot nutzen?

Grundsätzlich steht das Altersvorsorgedepot jedem offen, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Ein großer Vorteil der Reform: Neben Arbeitnehmern und Beamten sind nun auch alle Selbstständigen voll förderberechtigt und können die staatlichen Zulagen für ihre private Rente nutzen.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Vom Gesetzgeber gibt es keine feste Mindestlaufzeit, die reguläre Auszahlung Ihrer geförderten Rente startet aber frühestens ab Ihrem 65. Lebensjahr. Da wir Ihr Geld im Altersvorsorgedepot rentabel in ETFs anlegen, empfehlen wir grundsätzlich eine längere Laufzeit, um Börsenschwankungen ganz entspannt aussitzen zu können. Starten Sie also am besten so früh wie möglich.

Ist mein Geld garantiert?

Nein, für das Altersvorsorgedepot ist keine verpflichtende Kapital- oder Beitragsgarantie vorgesehen. Die Wertentwicklung hängt von den gewählten Anlagen (ETFs, Fonds, Anleihen) ab, es besteht ein Kapitalmarktrisiko. Der Verzicht auf die Garantie soll die langfristigen Renditechancen verbessern.

Was wird mit der Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge geändert?

Die private Altersvorsorge wird renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler. Neben Garantieprodukten sind künftig Altersvorsorgedepots ohne Garantie möglich; eine Positivliste regelt die zulässigen Anlagen. Die Zulage wird beitragsproportional berechnet (50 Cent je Euro bis 360 Euro, 25 Cent bis 1.800 Euro), der Mindesteigenbeitrag nach Einkommen entfällt, und der Förderkreis wird um Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke erweitert.

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Ein Altersvorsorgedepot ist ein Vertrag mit einem Anbieter von Altersvorsorgeprodukten, bei dem auf Garantien verzichtet wird, um chancen- und renditeorientierte Anlagen zu ermöglichen. Das eingezahlte Geld wird angelegt und staatlich gefördert; auch Fonds wie ETFs sind möglich. Kapitalerträge werden in der Ansparphase nicht besteuert.

Was ist ein Standarddepot?

Das Standarddepot ist ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot mit gesetzlichen Zusatzanforderungen, das jeder Anbieter geförderter Produkte anbieten muss. Es werden zwei vorab festgelegte Fonds bespart (ein vorsichtiger, ein chancenreicher); vor der Auszahlungsphase wird automatisch in den risikoärmeren Fonds umgeschichtet. Die Effektivkosten sind auf maximal 1,0 Prozent begrenzt; zusätzlich soll ein öffentlich organisiertes Angebot eingeführt werden.

Was ist ein Garantieprodukt?

Ein Garantieprodukt ist ein Altersvorsorgevertrag, bei dem der Anbieter den Kapitalerhalt ganz oder teilweise garantiert – mit Garantiestufen von 100 oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge zu Beginn der Auszahlungsphase. Die niedrigere Garantiestufe erlaubt chancenreichere Anlagen und damit höhere Renditechancen. Neu ist, dass mit dem Altersvorsorgedepot auch ein Produkt ganz ohne Garantie wählbar ist.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen der privaten Altersvorsorge und der geplanten Frühstart-Rente?

Die Bundesregierung plant die Frühstart-Rente, um Kindern und Jugendlichen früh ein Startkapital für die private Altersvorsorge bereitzustellen. Bei der pAV-Reform wird auf eine enge Verzahnung geachtet, damit später ein nahtloser Übergang von der Frühstart-Rente in die private Altersvorsorge möglich ist.

Was ist das Standardprodukt?

Das Standarddepot ist ein einfach konstruiertes, primär für den Online-Abschluss gedachtes Produkt: Die Ansparphase ist als Sparplan mit zwei Fonds ausgestaltet (chancenorientiert mit hohem Aktienanteil, sicherheitsorientiert mit Anleihen). Nach einem Lebenszyklusmodell wird umgeschichtet – fünf Jahre vor Ende der Ansparphase darf der chancenreiche Fonds max. 50 Prozent, zwei Jahre davor nur noch 30 Prozent ausmachen. Jeder Anbieter (außer Bausparkassen) muss ein Standardprodukt anbieten; die Effektivkosten dürfen 1,0 Prozent pro Jahr nicht überschreiten.

Welche Produkte sind nach der Reform der privaten Altersvorsorge neu?

Neu sind Altersvorsorgedepots ohne Garantie und ohne lebenslange Auszahlung, ein Standardprodukt mit auf 1,0 Prozent begrenzten Effektivkosten, zeitlich befristete Auszahlpläne (20-jährige Auszahlphase ab 65, Ende mit 85) sowie optional ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft. Daneben bleiben Garantieprodukte mit 80- oder 100-prozentiger Beitragsgarantie wählbar.

Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot ("Riester 2.0")?

Das Altersvorsorgedepot ist das Kernstück der Riester-Reform: ein staatlich gefördertes Depot, in dem mit Aktienfonds und ETFs fürs Alter gespart werden kann – inklusive geförderter ETF-Sparpläne. Gefördert werden Eigenbeiträge bis 1.800 Euro jährlich (max. 540 Euro Grundzulage), insgesamt sind Einzahlungen bis 6.840 Euro pro Jahr möglich. Beim Standarddepot gilt ein Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr.

Was ändert sich durch die Reform der privaten Altersvorsorge?

Die Riester-Rente wird durch flexiblere, renditestärkere und kostengünstigere Produkte ersetzt. Zentral ist die Öffnung der Förderung für ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, etwa mit global gestreuten Aktien-ETFs; für Sicherheitsorientierte bleiben Garantieprodukte möglich. Zudem kommt ein kostengünstiges Standardprodukt (Kostendeckel 1,0 Prozent) und mehr Flexibilität in der Auszahlungsphase, auch mit Zeitrenten.

Staatliche Förderung & Zulagen

Wie hoch ist der jährlich einzahlbare Maximalbetrag?

Die Zulagenförderung ist auf Einzahlungen von 1.800 Euro pro Jahr begrenzt: 50 Cent je Euro bis 360 Euro, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro, maximal also 540 Euro Grundzulage. Insgesamt können pro Vertrag bis zu 6.840 Euro jährlich eingezahlt werden – ohne zusätzliche Zulagen, aber weiterhin steuerbegünstigt (keine Vorabpauschale).

Wie genau funktioniert die neue steuerliche Förderung?

Es bleibt bei Steuerfreistellung in der Ansparphase und nachgelagerter Besteuerung. Die Zulage wird beitragsproportional: 50 Cent je eingezahltem Euro bis 360 Euro, 25 Cent für weitere Beiträge bis 1.800 Euro (max. 540 Euro Grundzulage). Pro Kind gibt es bis zu 300 Euro Kinderzulage (1 Euro je Euro bis 300 Euro Eigenbeitrag), unter 25-Jährige erhalten einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus; das Finanzamt prüft zusätzlich einen weitergehenden Steuervorteil.

Was ändert sich durch die Reform bei der Kinderzulage?

Ein zulageberechtigter Elternteil erhält je Kind für jeden gesparten Euro bis 300 Euro Eigenbeitrag einen Euro Kinderzulage – also bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Die bisherige starre Kinderzulage (300 bzw. 185 Euro bei einkommensabhängigem Mindesteigenbeitrag) entfällt.

Welches Fördersystem ist das bessere – das alte oder das neue?

Ob das alte einkommensabhängige oder das neue beitragsabhängige Fördersystem individuell besser ist, lässt sich pauschal nicht beurteilen. Es hängt von den persönlichen Umständen ab – insbesondere Einkommenshöhe, Zahl der Kinder und eigenem Sparaufwand.

Wer kann die staatliche Förderung in Anspruch nehmen?

Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können künftig auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der staatlichen Förderung profitieren.

Wie sieht es konkret mit der Zulagenförderung aus?

Für jeden Spar-Euro gibt es 50 Cent vom Staat bis 360 Euro Jahreseinzahlung, darüber hinaus bis 1.800 Euro 25 Cent – die Grundzulage steigt so auf bis zu 540 Euro. Einzahlungen bis 6.840 Euro sind möglich, erhöhen die Zulage aber nicht. Unter 25-Jährige erhalten einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus; die volle Kinderzulage von 300 Euro pro Kind gibt es bereits ab 25 Euro monatlicher Sparrate.

Kosten

Welche Kosten entstehen beim Altersvorsorgedepot?

Für das gesetzlich vorgesehene Standardprodukt gilt ein Kostendeckel von 1,0 Prozent Effektivkosten pro Jahr. Dieser Deckel gilt nur für das Standardprodukt; andere Produkte können teurer sein. Für Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten sind ebenfalls gesetzliche Begrenzungen vorgesehen.

Neues Altersvorsorgedepot: Renten-Chance oder teure Verkaufsfalle?

Die Verbraucherzentralen sehen im staatlich organisierten Standardprodukt eine Chance auf kostengünstige, breit gestreute Aktienanlage, warnen aber vor einer Verkaufswelle teurer "Premium"-Verträge ohne Kostendeckel mit Effektivkosten von 1,5 bis 2,5 Prozent oder mehr. Selbst die erlaubten 1,0 Prozent beim Standarddepot fressen über 40 Jahre rund ein Drittel der Kapitalmarkterträge auf. Verbraucher sollten skeptisch bleiben, das Kleingedruckte lesen und ggf. die Konditionen des staatlichen Standardprodukts abwarten.

Steuern

Wie werden die Kapitalerträge der Altersvorsorgeprodukte besteuert?

Während der Ansparphase erfolgt keine Besteuerung von Wertsteigerungen und Erträgen – es fallen keine steuerpflichtigen Kapitalerträge an. Besteuert werden die Leistungen erst nachgelagert in der Auszahlungsphase, dann mit dem individuellen Steuersatz nach § 22 Nr. 5 EStG.

Gibt es einen Maximalbetrag, den ich auf meinen Vertrag einzahlen kann?

Ja, die jährliche Einzahlung ist auf 6.840 Euro begrenzt, davon werden bis zu 1.800 Euro gefördert. Beim Sonderausgabenabzug können künftig maximal 1.800 Euro zuzüglich Zulageanspruch geltend gemacht werden – ohne Ehegatten- und Kinderzulage z. B. 2.340 Euro (1.800 + 540 Euro Grundzulage) und damit stets mehr als die bisherigen 2.100 Euro.

Welcher Teil der Auszahlung wird besteuert?

Leistungen, die auf geförderten Beiträgen (Eigenbeiträge bis 1.800 Euro plus Zulagen) beruhen, unterliegen in vollem Umfang der nachgelagerten Besteuerung – einschließlich Erträgen und Wertsteigerungen. Leistungen aus ungeförderten Beiträgen werden je nach Auszahlungsart grundsätzlich mit dem Ertragsanteil besteuert. Bei gemischten Verträgen wird entsprechend aufgeteilt.

Auszahlungsphase

Was ändert sich in der Auszahlphase (Auszahlungsplan statt lebenslanger Rente)?

Bisher war bei Riester eine lebenslange Leibrente Pflicht; künftig ist ein Auszahlplan bis zum 85. Lebensjahr möglich, optional auch länger (z. B. bis 95). Beim Auszahlplan endet die Zahlung zum vereinbarten Termin, dafür ist eine höhere monatliche Rente möglich als bei klassischen Versicherungen, die sich oft erst ab dem 95. Lebensjahr rechnen.

Bestehende Riester-Verträge & Übergang

Kann ich meinen bestehenden Riester-Vertrag übertragen?

Ja, das wurde in der Reform so vorgesehen: Alte Riester-Verträge können in das neue Altersvorsorgedepot umgezogen werden und das angesparte Kapital inkl. Zulagen einfach mitnehmen. Weitere Details zur Abwicklung werden rechtzeitig vor dem geplanten Start bekannt gegeben.

Ist es möglich, mit meinem Rürup-Vertrag in die neue private Altersvorsorge zu wechseln?

Nein, eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag (Rürup) auf einen Altersvorsorgevertrag ist nicht vorgesehen. Die Basisrente gehört zur ersten Säule der Alterssicherung; ihre Ansprüche sind nicht kündbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar. Die neuen Altersvorsorgeverträge zählen dagegen zur dritten Säule.

Muss ich meinen alten Riester-Vertrag jetzt kündigen?

Nein. Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz: Sie können mit der bisherigen Förderung unverändert weitergeführt werden. Alternativ kann man per Erklärung gegenüber dem Anbieter unter Beibehaltung der Konditionen nur in die neue steuerliche Förderung wechseln.

Kann ich von meinem alten Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag wechseln?

Ja, der Wechsel in einen Neuvertrag zu neuen Konditionen inklusive neuer Förderung ist möglich, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Beim Wechsel ist zu entscheiden, ob künftig in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt eingezahlt wird.

Was passiert mit den alten Riester-Verträgen?

Es gilt Bestandsschutz: Sparer können ihren Riester-Vertrag nach den bisherigen Förderregeln weiterführen. Optional ist ein Wechsel in das neue Fördersystem oder mit dem bestehenden Vertrag in ein Standardprodukt möglich – dann greift automatisch das neue Fördersystem. Für die Auszahlungsphase stehen unabhängig vom Produkt beide Optionen offen: lebenslange Leibrente oder Auszahlungsplan.

In der Sparphase: Weitermachen oder aufhören?

Die Altersvorsorge zu unterbrechen ist generell nicht ratsam; die Wechselmöglichkeiten verbessern sich mit den neuen Regelungen zudem deutlich. In den meisten Fällen ist es das Beste, weiterzusparen, auf die neuen Produkte zu warten und dann zu prüfen, ob ein Wechsel ins neue System die bessere Alternative ist.

Ist der Wechsel von einem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag möglich?

Ja, der Wechsel zu neuen Konditionen inklusive neuer steuerlicher Förderung wird möglich sein, ohne dass die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Zu bedenken ist: Anlageformen ohne Garantie eignen sich eher für risikofreudige Sparer, und bei Zeitrenten ist das Geld nach Ablauf des Auszahlplans aufgebraucht, obwohl Gesundheits- und Pflegekosten im hohen Alter steigen können. Neue Abschlüsse sollten nicht überstürzt werden.

Bleiben Riester-Renten-Verträge bestehen?

Ja, bestehende Riester-Verträge laufen weiter und können auch nach der Reform bespart werden; es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.

Anbieter & Wechsel

Kann ich den Anbieter meines Altersvorsorgedepots wechseln?

Ja, ein Anbieterwechsel soll grundsätzlich möglich sein. Für Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten sind gesetzliche Begrenzungen vorgesehen. Details der Ausgestaltung können bis zum Start am 1. Januar 2027 noch konkretisiert werden.

Noch kein Vertrag: Abwarten oder abschließen?

Wer keine Förderung verschenken will, kann bis Ende 2026 noch einen flexiblen Riester-Fondssparplan alter Bauart abschließen; für Geringverdiener mit mehreren Kindern kann das alte Modell sogar lukrativer sein. Wer auf die neuen Produkte ab 2027 warten möchte, sollte das Sparen nicht aufschieben und z. B. mit einem ETF-Depot (Pantoffel-Portfolio) beginnen.

Schutz & Sicherheit

Ist mein Altersvorsorgedepot geschützt?

Ja, sogar auf mehreren Ebenen: Vermögen, das der gesetzlichen Förderung unterliegt, ist pfändungssicher und wird bei der Beantragung von Sozialleistungen nicht als verwertbares Vermögen angerechnet. Außerdem sind Ihre Investments rechtlich als Sondervermögen geschützt. Selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz bleibt Ihr Depotbestand vollständig Ihr Eigentum. Darüber hinaus unterliegt das Altersvorsorgedepot der strengen Aufsicht durch die BaFin und den neuen gesetzlichen Zertifizierungskriterien.

Was passiert mit dem angesparten Vermögen, wenn ich in der Anspar- oder Auszahlungsphase in die Grundsicherung rutsche oder gepfändet werde?

Steuerlich gefördertes Altersvorsorgevermögen ist im Sozialrecht privilegiert: Es muss bei Grundsicherung nicht verwertet werden und ist insoweit geschützt; ungeförderte Anteile sind dagegen zu berücksichtigen. In der Auszahlungsphase bleibt bei lebenslangen monatlichen Leistungen ein Freibetrag anrechnungsfrei (100 Euro Sockel plus 30 Prozent des übersteigenden Betrags, max. derzeit 281,50 Euro). Langlaufende Auszahlungspläne sind von diesem Freibetrag nicht erfasst.

Zeitplan & Gesetzgebung

Wann startet das Altersvorsorgedepot?

Nach aktuellem Stand soll das Altersvorsorgedepot ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein. Melden Sie sich jetzt an, um von Anfang an zu profitieren!

Wann gehen die neuen Altersvorsorgeprodukte an den Start?

Die neuen Produkte können von den Anbietern von Altersvorsorgeverträgen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

Was will das Altersvorsorge-Reformgesetz?

Das Gesetz löst ab 2027 die Riester-Rente durch ein neues, staatlich gefördertes Modell ab. Die neuen Produkte sollen flexibler, kostengünstiger und renditestärker sein; erklärtes Ziel ist, dass mehr Menschen privat fürs Alter vorsorgen, nachdem die Verbreitung der Riester-Rente zuletzt stagnierte.

Ab wann wird es die neuen Produkte der privaten Altersvorsorge geben?

Die neuen Produkte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Das Kabinett beschloss die Reform am 17. Dezember 2025, der Bundestag am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu; die Reform trat Ende Mai 2026 in Kraft.